RS Lvwg 2020/12/17 LVwG-AV-1455/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2020
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

17.12.2020

Norm

KanalG NÖ 1977 §2
KanalG NÖ 1977 §3
KanalG NÖ 1977 §9
BAO §101 Abs1
BAO §212a Abs1

Rechtssatz

Ein an alle Beschwerdeführer adressierter erstinstanzlicher Bescheid entfaltet zufolge des in der Bescheidausfertigung enthaltenen Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 BAO Wirkungen für alle Beschwerdeführer, weshalb eine Abänderung des Abgabenbescheides für alle Adressaten des Abgabenbescheides wirkt.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Abgabenfestsetzung; Berechnungsfläche; bebaute Fläche; einheitliches Gebäude; Aussetzung der Einhebung;

Anmerkung

VwGH 07.01.2022, Ra 2021/13/0032-11, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1455.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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