Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der steuerlichen Verhältnisse der Anleger, insbesondere der Folgen der unrechtmäßig erfolgten Geltendmachung von Verlusten sowie der steuerlichen Behandlung eines etwaigen Überschusses aus der Veräußerung von Hausanteilsscheinen, ausgenommen die Fälle des § 188 B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren neben anderen Einkünften aus der Beteiligung an der F-KG negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von (jeweils) 97.558 S, 161.377 S und 64.293 S. Im Jahr 1984 erklärte er weiters aus der Beteiligung an der W-KG, Serie 10, negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 117.692 S. Das für die Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer zuständige Finanzamt Vöcklabruck berücksichtigte die geltend gemachten ne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die im E vom 18.11.1993, 92/16/0198, enthaltene Aussage, eine Unterbrechungshandlung müsse von der konkret zur Erhebung der Abgabe (sachlich und örtlich) zuständigen Abgabenbehörde gesetzt werden, ist auf ein Verfahren nicht anwendbar, in welchem die Erlassung von einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden al... mehr lesen...
Im Bericht über die bei der Beschwerdeführerin, einer KG, für den Zeitraum 1983 bis 1985 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung wird ausgeführt, sie betreibe ein Rechenzentrum und erbringe Rechenleistungen für ihre Gesellschafter (Steuerberater). Es würden auf der EDV-Anlage der Beschwerdeführerin mittels selbst erstellter Buchhaltungs-, Lohnverrechnungs-, Kostenrechnungs- und Fakturierungsprogramme die in den Steuerberatungskanzleien bzw. bei den Klienten aufbereiteten Daten verarb... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1987 wurden unter anderem Einkünfte der Beschwerdeführerin festgestellt. Die entsprechenden Einkünfte fanden im Einkommensteuerbescheid der Beschwerdeführerin für 1987, welcher vom Finanzamt für den 9. Bezirk (Wohn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §252 Abs2;BAO §252;
Rechtssatz: Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sind Grundlagenbescheide für Gewerbesteuermeßbescheide (Hinweis E 25.10.1994, 90/14/0181; Ritz, BAO-Kommentar, § 252, Textziffer 9). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:19911... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/04 95/14/0036 1 Stammrechtssatz Die im E vom 18.11.1993, 92/16/0198, enthaltene Aussage, eine Unterbrechungshandlung müsse von der konkret zur Erhebung der Abgabe (sachlich und örtlich) zuständigen Abgabenbehörde gesetzt werden, ist auf ein Verfahren nicht anwendbar, in welchem die Er... mehr lesen...
Das Finanzamt Eisenstadt hatte mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für die F-KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1983 gemäß § 200 Abs. 1 iVm § 190 Abs. 1 BAO vorläufig festgestellt und ausgesprochen, daß auf die Beschwerdeführerin ein Verlustanteil von 104.061 S entfalle. Das Finanzamt Vöcklabruck hatte diesen Verlustanteil in dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1983 berücksichtigt. In der Folge erließ das Finanzamt Eisenstadt einen w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §37; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Feststellung nach § 188 BAO ergeben sich aus einkommensteuerlichen Vorschriften: es müssen Einkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1989 einer der beiden Gesellschafter einer OHG, deren Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden ua für die Jahre 1981 und 1983 negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der OHG von 2,596.216 S und 233.560 S festgestellt, wovon 1,038.486 S und 93.494 S auf den Beschwerdeführer entfielen. Im Spruch: dieser in Rechtskraft erwachsenen Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §192EStG 1972 §18 Abs1 Z4VwRallg
Rechtssatz: Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO stellen Grundlagenbescheide ua für die Einkommensteuer der Gesellschafter dar und sprechen - wie jeder derartige Bescheid - über die A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §192BAO §198
Rechtssatz: Im
Spruch: von Feststellungsbescheiden enthaltene Feststellungen sind sogar dann für (abgeleitete) Abgabenbescheide von Bedeutung, wenn sie sich als unrichtig oder unzulässig erweisen. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §192BAO §198VwRallg
Rechtssatz: Aus dem Normengefüge und der Systematik der BAO betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ist auf den Willen des Gesetzgebers zu schließen, daß alle Feststellungen, die gemeinschaftlich erzielte Einkünfte be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §192EStG 1972 §18 Abs1 Z4EStG 1972 §23aEStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §37VwRallg
Rechtssatz: Über die Fragen, ob Einkunftsteile den begünstigten Steuersätzen (insbesondere gemäß § 37 EStG 1988) unterliegen, ob zunächst nach § 23a EStG 1972 nicht ausgleich... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985 S 134.639,85 1986 S 95.852,61 1987 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §185;BAO §186 Abs2;BAO §187;BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1 Abs2;
Rechtssatz: Hinsichtlich Einkommensteuer (einheitliche und gesonderte Feststellung) sowie Gewerbesteuer ist zu beachten, daß auch eine Innengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen und Subjekt der Gewerbesteuer eines vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;BAO §185;BAO §188;BAO §295 Abs1;GewStG §1;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) ein eig... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist nur insofern anders gelagert als der mit dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/15/0223, entschiedene, als sich dort die Rechtsfrage, ob bei demselben Sachverhalt eine Einkunftsquelle vorliegt, im Zusammenhang mit Einkommensteuerfestsetzungen stellte, nun aber eben diese Frage im Zusammenhang mit der Feststellung von Einkünften aus einer von der nunmehr beschwerdeführenden Partei, an welcher der Beschwerdeführer zu Zl. 92/15/0223 als Gesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992150224.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Erst-, Zweit- und Drittbeschwerdeführer waren Gesellschafter der N GmbH & Co KG. In der Gesellschafterversammlung vom 24. August 1987 beschlossen sie die Einbringung des Betriebes in die Komplementär GmbH (Erstbeschwerdeführerin) auf der Grundlage der Schlußbilanz zum 31. Dezember 1986 unter Erhöhung von deren Stammkapital - Zweit- und Drittbeschwerdeführer erhielten unmittelbar Geschäftsanteile rücksichtlich dieses erhöhten Stammkapitals - sowie die Auflösung der KG unter Verzich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §273 Abs1 lita;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die erstinstanzlichen Bescheide betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO sowie betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO müssen gemäß § 191 Abs 2 BAO an die Gesells... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Primararzt am Landeskrankenhaus Salzburg. In seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Konsulent des Amtes der Salzburger Landesregierung oblag dem Beschwerdeführer laut Werkvertrag vom 5. April 1976 die Überprüfung und Begutachtung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Einrichtungen und der gerätemäßigen Ausstattungen der Krankenanstalten im Bundesland Salzburg. Für diese Tätigkeit erhielt der Beschwerdeführer vom Auftraggeber eine monatliche Funktionsgeb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §187;BAO §188;EStG 1972 §38 Abs4;
Rechtssatz: Ob prinzipiell begünstigungsfähige "Urheberrechtseinkünfte" vorliegen, ist - vorbehaltlich der Prüfung, ob nicht die "Urheberrechtseinkünfte" entsprechend dem zweiten Satz des § 38 Abs 4 EStG 1972 die "anderen" Einkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1972 übersteigen - ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt nach dem Beschwerdevorbringen gemeinsam mit seiner Gattin diverse gastronomische Betriebe. In seiner Einkommensteuererklärung für 1990 erklärte der Beschwerdeführer neben Einkünften aus Kapitalvermögen und solchen aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Beteiligter aus der steuerlich erfaßten Mitunternehmerschaft KW (= Beschwerdeführer) und Mitgesellschafter in Höhe von rund S 77.000,--, machte diverse Sonderausgaben geltend und be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §192;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Für die Anerkennung von Betriebsausgaben einer Mitunternehmerschaft (hier Kreditzinsen in Zusammenhang mit einem fehlgeschlagenen Betriebsvorhaben) ist im Verfahren zur Bemessung der Einkommensteuer im Hinblick auf die im § 192 BAO normierte Bindungswirkung des Feststel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist einer von vier Miteigentümern eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Grundstückes in Wien. Strittig ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein, wie bei Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) vorzugehen ist. Die belangte Behörde errechnete die AfA für jeden Miteigentümer gesondert unter Beachtung der in § 16 Abs. 1 Z 8 lit. a und b EStG 1972 vorgeschriebenen Bemessungsgrundlagen. Sie ging b... mehr lesen...