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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Hinsichtlich Einkommensteuer (einheitliche und gesonderte Feststellung) sowie Gewerbesteuer ist zu beachten, daß auch eine Innengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen und Subjekt der Gewerbesteuer eines von ihr ausgeübten Gewerbebetriebes sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140150.X08Im RIS seit
11.07.2001