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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Die Beurteilung der steuerlichen Verhältnisse der Anleger, insbesondere der Folgen der unrechtmäßig erfolgten Geltendmachung von Verlusten sowie der steuerlichen Behandlung eines etwaigen Überschusses aus der Veräußerung von Hausanteilsscheinen, ausgenommen die Fälle des § 188 BAO, hat im Rahmen eigener Abgabenverfahren zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150085.X09Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011