RS Vwgh 1994/12/15 92/15/0030

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188
BAO §192
BAO §198
VwRallg

Rechtssatz

Aus dem Normengefüge und der Systematik der BAO betreffend die

einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ist auf

den Willen des Gesetzgebers zu schließen, daß alle

Feststellungen, die gemeinschaftlich erzielte Einkünfte

betreffen, in Feststellungsverfahren getroffen werden sollen,

und zwar mit Bindungswirkung für die Abgabenbescheide aller

Beteiligten (Hinweis: E 17.10.1991, 88/13/0240; E 19.5.1993,

91/13/0113). Für diese verfahrensrechtliche Vorgangsweise

spricht vor allem, daß abgabenrechtlich relevante

Feststellungen zweckmäßigerweise in jenen Verfahren getroffen

werden sollen, in denen der maßgebende Sachverhalt mit dem

geringsten Verwaltungsaufwand ermittelt werden kann.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150030.X04

Im RIS seit

05.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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