Die beschwerdeführende GmbH & Co. KG ist Komplementärin einer zweiten Kommanditgesellschaft. Diese ist das Nachfolgeunternehmen eines Einzelunternehmers. Streit bestand im Verwaltungsverfahren darüber, ob die stille Beteiligung einer schweizerischen Aktiengesellschaft am Einzelunternehmen - und nach dessen Umwandlung - an der Nachfolge-KG steuerlich anzuerkennen war oder nicht. Mit Erkenntnis vom heutigen Tag, 86/13/0187, betreffend das Einzelunternehmen, hat der Gerichtshof ausge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs1;BAO §188 Abs1;BAO §192;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §68;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §161;HGB §335;
Rechtssatz: Besteht eine stille Beteiligung, der die Berufungsbehörde die steuerliche Anerkennung versagt hat, an einer Nachfolge-KG und wurden im Verfahren betreffend die einhe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft und deren Gesellschafter beantragten am 16. September 1991 die Wiederaufnahme des im Instanzenzug durch Bescheid der belangten Behörde im Jahre 1990 auf Grund einer Betriebsprüfung des Jahres 1989 erledigten Feststellungsverfahrens gemäß § 188 Abs. 1 lit. b BAO, in dem die Ergebnisverteilung zwischen den Gesellschaftern nicht strittig war, aus dem Grund des § 303 Abs. 1 lit. b BAO mit der Begründung: , die Urkunde über den Gesellschaftsvertra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb;BAO §81 Abs1;HGB §161;HGB §170;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In einem Wiederaufnahmsverfahren betreffend einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 Abs 1 lit b tritt vor dem VwGH als Bf nur die Kommanditgesellschaft auf und nicht die einzelnen Gesellschafter. ... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. & Co KG war bis 1983 unter anderem der Kommanditist J. beteiligt. Auf dem steuerlich maßgebenden Kapitalkonto des J. war zum 31. Dezember 1981 ein Betrag von S 499.990,-- ausgewiesen. Im Jahr 1982 erwirtschaftete die KG einen Verlust. Der steuerlich maßgebende Verlustanteil des J. betrug S 652.525,-- und führte gemäß § 23a EStG 1972 in der ursprünglichen Fassung in Höhe seines Kapitalkontos (= S 499.990,--) zum Verlustausgleich. Der R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Die Entwicklung der Kapitalkonten von beschränkt haftenden Mitunternehmern ist einerseits ein Sachverhaltselement, das gemäß § 23a EStG 1972 für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bzw Verlustanteilen maßgebend ist, und andererseits ein solches, dessen Ermittlung di... mehr lesen...
Am 4. März 1981 wurde über das Vermögen der M.F. KG (im folgenden kurz: KG), die ein Speditionsunternehmen betrieb, der Ausgleich eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt waren an der Gesellschaft die beiden Beschwerdeführer und F.F. als vollhaftende sowie I.E.-F., E.M., F.-M. F. und G.F. als beschränkt haftende Gesellschafter beteiligt. Mit Schreiben vom 10. April 1981 wurde der KG von der Sch. AG der Abschluß eines Kaufvertrages bezüglich betriebszugehöriger Liegenschaften in H. angeboten.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Bei einem Gesellschafterwechsel während des Wirtschaftsjahres ist die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Einkünfte aller in dem Wirtschaftsjahr noch, wenn auch nur teilweise beteiligten Gesellschafter vorzunehmen. In die einheitliche und gesonderte Festste... mehr lesen...
Im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung (BP) versagte das Finanzamt einer echten stillen Beteiligung an der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft die steuerliche Anerkennung. Den dadurch bewirkten Gewinnerhöhungen trug das Finanzamt gleich der BP durch Anpassung (Erhöhung) der Gewerbesteuerrückstellung Rechnung. Der Berufung gegen die die Jahre 1984 bis 1986 betreffenden Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO zeigt der Einwand bloß geringfügiger Rechtswidrigkeit bereits einen Begründungsmangel des angefochtenen Bescheides auf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130243.X06 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litb;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs2;GewStG §7 Z3;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde feststellt, daß eine Berufungsvorentscheidung deshalb als fehlerhaft anzusehen ist, weil im Zuge derselben die Gewerbesteuerrückstellungen dem nicht bloß geringfügigen Gewinnänderungen angepaßt und die Gewinnanteile des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §187;BAO §188 Abs1 litd;EStG 1972 §28; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Will der AbgPfl eine Unzuständigkeit der Behörde aus der Lage der vermieteten Wohnung ableiten, so ist ihm entgegenzuhalten, daß die BAO eine gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpach... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 22. September 1987, Zl. 86/14/0178, verwiesen. Im zweiten Rechtsgang ging die belangte Behörde von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft errichtete eine Ferienanlage mit 52 Appartements. Die Baukosten brachte sie durch Einlagen der überwiegend ausländischen Kommanditisten auf. Die Kommanditeinlagen entsprachen jeweils dem Wert einer oder mehrerer bestimmter Woh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;
Rechtssatz: Mieteinnahmen, die nicht gemeinsam, sondern von den einzelnen Kommanditisten auf Grund Ihrer Initiative und auf ihr eigenes Risiko erzielt werden, können nicht Gegenstand einer einheitlichen Feststellung sein (Hinweis E 22.2.1963, 1733/62, VwSlg 2808 F/1962). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG waren ursprünglich beteiligt als Komplementär die A-GmbH und als Kommanditisten a) die M-AG und b) die R-GmbH. Die R-GmbH war Treuhänderin für insgesamt 80 Treugeber-Kommanditisten. Ab 8. September 1983 (Beschwerdevorbringen) bzw. ab 7. Dezember 1982 (Feststellung im angefochtenen Bescheid) traten an die Stelle der A-GmbH als Komplementäre Dkfm. E. und H. Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin war in den Streitjahren ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §24 Abs1 litc;HGB §335; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 358;
Rechtssatz: Wenn die Rechtsbeziehungen zwischen einer "Treuhand-Kommanditistin" und den einzelnen "Treugeber-Kommanditisten" überwiegend Vertragselemente einer echten stillen Gesellschaft aufweisen, so ist das Vorliegen eines Treuhandverhäl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §289 Abs1;BAO §289 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 358;
Rechtssatz: Kein Verfahrensmangel liegt vor, wenn die belangte Behörde ungeachtet ihrer Verpflichtung nach § 289 Abs 1 BAO, eine Sachentscheidung zu treffen, lediglich kassatorisch entscheidet. Sie ist nämlich gemäß § 289 Abs 2 BAO berechtigt und verpflicht... mehr lesen...
Die Eigentümerin eines Miethauses bildete in den Jahren 1982 bis 1984 einen steuerfreien Betrag gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972. In ihrem Testament setzte sie zwei eigenberechtigte Erben zu gleichen Teilen ein, einer davon ist der Beschwerdeführer. Sie starb im Mai 1985. Die Abhandlung des Nachlasses wurde noch in diesem Jahr unter Erlassung der Einantwortungsurkunde vom 6. November beendet. Darin wurde der Nachlaß den beiden Testamentserben je zur Hälfte eingeantwortet und die entspreche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §550;ABGB §819;ABGB §863;ABGB §869;ABGB §914;AußStrG §170;AußStrG §174;BAO §188 Abs1 litd;EStG 1972 §28 Abs3;
Rechtssatz: Kein Abgehen von der Rechtsansicht, daß bei Gesamtrechtsnachfolge in das Eigentum eines Miethauses gemäß § 28 Abs 3 ES... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188 Abs1;BAO §192;BAO §195 Abs1;
Rechtssatz: In einem abgeleiteten Bescheid ist die im Feststellungsbescheid getroffene Entscheidung zwingend zu übernehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X02 Im RIS seit 20.09.1988 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;EStG 1972 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0142 E 16. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es ist nicht rechtswidrig, im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb die - positiven - Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit jenem Betrag festzustellen, de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1193;BAO §188 Abs1 litd;EStG 1972 §23 Z2 impl;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Gewinnzuweisung (Verlustzuweisung) aus Vermietung und Verpachtung in einer GesBR zwische Ehegatten (Zimmervermietung) (hier: gleichteiliges Miteigentum an de... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;HGB §121;HGB §122;
Rechtssatz: Wie in einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerschaft der Gewinn/Verlust mangels gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen, die steuerlich anzuerken... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es zwar jedem Abgabepflichtigen frei, seine geschäftlichen Verhältnisse nach seinem Belieben zu ordnen. Wenn jedoch bei der Gründung einer GmbH und einer KG vorwiegend die Rechtsnachfolge nach dem Tod de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;EStG 1972 §36; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/4, S 230;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb die - positiven - Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit jenem Betrag festzustellen, der sich aus de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §188 Abs3;BAO §191 Abs3 litb;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/4, S 230;
Rechtssatz: Personen, die lediglich Gesellschafter eines Gesellschafters der KG, sind bezüglich des Gewinnfeststellungsbescheides zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde nicht berechtigt, da sie am Gegenstand de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litd;BAO §191 Abs3 litb;
Rechtssatz: Die einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist nur insoweit vorzunehmen, als die Anteile nicht Bestandteil eines Betriebsvermögens sind (Hinweis E 10.6.1975, 661/74, Stoll, BAO-Handbuch, Seite 438 und 447). ... mehr lesen...