RS Vwgh 1991/1/15 89/14/0105

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Veröffentlicht am 15.01.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188 Abs1;

Rechtssatz

Mieteinnahmen, die nicht gemeinsam, sondern von den einzelnen Kommanditisten auf Grund Ihrer Initiative und auf ihr eigenes Risiko erzielt werden, können nicht Gegenstand einer einheitlichen Feststellung sein (Hinweis E 22.2.1963, 1733/62, VwSlg 2808 F/1962).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140105.X01

Im RIS seit

15.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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