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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1 litb;Rechtssatz
Bei einem Gesellschafterwechsel während des Wirtschaftsjahres ist die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Einkünfte aller in dem Wirtschaftsjahr noch, wenn auch nur teilweise beteiligten Gesellschafter vorzunehmen. In die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind daher auch die positiven und negativen Einkünfte der im Laufe des Wirtschaftsjahres ausgeschiedenen Gesellschafter einzubeziehen. Dies gilt auch für den bei der Veräußerung des Anteiles durch den ausscheidenden Gesellschafter erzielten Veräußerungsgewinn bzw Veräußerungsverlust.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140048.X03Im RIS seit
11.06.1991