RS Vwgh 1987/9/16 85/13/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188 Abs1;
BAO §188 Abs3;
BAO §191 Abs3 litb;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/4, S 230;

Rechtssatz

Personen, die lediglich Gesellschafter eines Gesellschafters der KG, sind bezüglich des Gewinnfeststellungsbescheides zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde nicht berechtigt, da sie am

Gegenstand der Feststellung nicht mehr unmittelbar, sondern nur noch mittelbar beteiligt sind.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130142.X03

Im RIS seit

16.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten