Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Rechtssatz
Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO zeigt der Einwand bloß geringfügiger Rechtswidrigkeit bereits einen Begründungsmangel des angefochtenen Bescheides auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130243.X06Im RIS seit
22.03.1991Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009