RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0243

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188 Abs1;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO zeigt der Einwand bloß geringfügiger Rechtswidrigkeit bereits einen Begründungsmangel des angefochtenen Bescheides auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130243.X06

Im RIS seit

22.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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