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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0142 E 16. September 1987 RS 2Stammrechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb die - positiven - Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit jenem Betrag festzustellen, der sich aus der Saldierung der Betriebsvermögensvermehrung durch Schulderlaß mit dem Verlust aus dem laufenden Betrieb ergibt, und den Sanierungsgewinn - nur - mit jenem Betrag zu bestimmen, der von der Betriebsvermögensvermehrung durch Schulderlaß nach Ausgleich des Verlustes aus demselben Betrieb verbleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130138.X02Im RIS seit
25.05.1988