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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §187;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 534;Rechtssatz
Will der AbgPfl eine Unzuständigkeit der Behörde aus der Lage der vermieteten Wohnung ableiten, so ist ihm entgegenzuhalten, daß die BAO eine gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen mangelnder Identität von Lagefinanzamt und Wohnsitzfinanzamt nicht kennt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140088.X01Im RIS seit
29.01.1991