RS Vwgh 1991/1/29 89/14/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §187;
BAO §188 Abs1 litd;
EStG 1972 §28;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 534;

Rechtssatz

Will der AbgPfl eine Unzuständigkeit der Behörde aus der Lage der vermieteten Wohnung ableiten, so ist ihm entgegenzuhalten, daß die BAO eine gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegen mangelnder Identität von Lagefinanzamt und Wohnsitzfinanzamt nicht kennt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140088.X01

Im RIS seit

29.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten