Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;BAO §147;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/13/0237 E 20. Dezember 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit ein... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine auf dem Gebiet der Stromerzeugung tätige Aktiengesellschaft. Anlässlich einer für den Zeitraum 1. Jänner 1986 bis 31. Dezember 1988 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin ihren Dienstnehmern durch die Abgabe von Treibstoffen an betriebseigenen Tankstellen zu jeweils unter den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes liegenden Preisen geldwerte Vorteile im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG zugewendet habe. D... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §147;VwRallg;
Rechtssatz: Eine bei der abgabenbehördlichen Prüfung für Vorjahre vorgenommene verfehlte Beurteilung, die sich zugunsten des Abgabepflichtigen ausgewirkt hat, kann bei diesem die Hoffnung wecken, die Abgabenbehörde werde diese Beurteilung auch in den Folgejahren beibehalten, sie schafft aber kein s... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. April 1999 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer nach durchgeführter abgabenrechtlicher Nachschau für die Bemessungszeiträume 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1996 die Getränkesteuer sowie den Säumniszuschlag vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer - die im Beschwerdeverfahren relevanten Umstände - vor, die Getränkesteuer für das Jahr 1992 sei verjährt, die Bedienungsprozente seien z... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung wird durch abgabenbehördliche Prüfungen unterbrochen (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0198). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999160379.X05 Im RIS seit 23.11.2001 ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Ankündigung einer Buchprüfung und Betriebsprüfung unterbricht die Verjährungsfrist auch dann, wenn die Prüfung (auf Wunsch des Abgabepflichtigen) sodann verschoben wird (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Rz 17 zu § 209) European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn das Verwaltungsziel einer nach außen gerichteten Amtshandlung in der Feststellung des Abgabepflichtigen und in der Geltendmachung eines Anspruches besteht und der Weg zu diesem Ziel mit Hilfe von zur Zweckerreichung dienenden V... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §209 Abs1;LAO Tir 1984 §156 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Ankündigung einer konkreten Prüfung über einen bestimmten Prüfungszeitraum zu einem bestimmten Prüfungstermin hat die Beh den Weg zur Geltendmachung eines konkreten Abgabenanspruches beschritten. Eine solche über eine bloße Ankündigung hinausgehende Amtshandlung ... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in Le eine Apotheke sowie für ein halbes Jahr im selben Ort einen Filialbetrieb. Im Juli 1994 versuchte der vom Finanzamt Linz mit einem Prüfungsauftrag bestellte Organwalter (idF: Prüfer) mit der Beschwerdeführerin einen Termin für die Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung zu vereinbaren. Die Beschwerdeführerin erklärte jedoch, der vom Prüfer vorgeschlagene Termin sei ungelegen, weil zu dieser Zeit eine Übersiedlung des im Obergeschoß befi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §138 Abs2;BAO §143 Abs2;BAO §144 Abs2;BAO §147;BAO §164 Abs2;FinStrG §89;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist, wie eine Reihe von Bestimmungen der BAO erkennen lässt, lediglich verhalten, der Abgabenbehörde die Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren bzw deren Prüfung zu dulden. Er ist aber ohne Beschlagnahme nicht verpflichtet, die Ge... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Aufgrund von Nachschauaufträgen des Finanzamtes Baden vom 30. März 1992 fand bei der Beschwerdeführerin betreffend Straßenverkehrsbeitrag 1/1990-10/1990 sowie "11/1990 bis laufend" eine Nachschau statt. Die dazu erteilten Erhebungsaufträge bezogen sich auf die "Überprüfung der geltend gemachten Nachsichten im Zusammenhang mit aufgewendeten ausländischen Straßenverkehrsbeiträgen". Im Arbeitsbogen über den Nachschauauftrag für 1/1990-10/1991 befinden sich zwei beim Finanzamt B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §144;BAO §147;
Rechtssatz: Eine Nachschau gem § 144 BAO stellt ihrer Grundkonzeption nach eine beaufsichtigende Maßnahme dar, die eher der äußerlichen Kontrolle dient, wogegen eine Buchprüfung und Betriebsprüfung gemäß §§ 147 ff BAO den Zweck einer konkreten Prüfung hat (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 1608 Abs 2). Ziel einer Buchprüfung und Betriebsprüf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe eines Verlegers. Aufgrund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung betreffend die Jahre 1983 bis 1990 nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1983 bis 1989 und Umsatzsteuer für 1989 wieder auf, erließ entsprechende Sachbescheide sowie prüfungskonforme Bescheide betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer 1990 und geänderte Gewerbesteuerbescheide für 1983 bis 1990. In seiner Berufung gegen die Wied... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §198;BAO §212a Abs2 litc;
Rechtssatz: Ein Verhalten iSd § 212a Abs 2 lit c BAO liegt vor, wenn der Abgabepflichtige - nach Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung, aber bevor die Abgabenfestsetzung erfolgt - ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot an vier Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen einräumt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §212a Abs2 litc;
Rechtssatz: Nach § 212a Abs 2 lit c BAO macht die bloße Gefährdung der Einbringlichkeit allein die Aussetzung nicht unzulässig. Erst ein bestimmtes, auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Weder aus dem Wortlaut der genannten Gesetzesste... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wurde ein ursprünglich gemäß § 200 BAO vorläufig gegenüber dem Beschwerdeführer ergangener Einkommensteuerbescheid für 1988 im Jahr 1991 für endgültig erklärt. Nach Durchführung einer im Jahr 1996 begonnenen abgabenbehördlichen Prüfung bei einer Kommanditgesellschaft, an welcher der Beschwerdeführer als Kommanditist beteiligt war, und Erlassung eines den Prüfungsergebnissen entsprechenden Feststellungsbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §188 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Da nicht nur Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, sondern bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen auf die Geltendmachung von bestimmten Einkommensteueransprüchen (Körperschaftsteueransprüchen) gerichtet sind, bilden auch diese Handlungen Unterbrechungshandlungen iSd § 209... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte eine Bäckerei. Er ermittelte für den im Jahr 1994 aufgegebenen Betrieb den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Im Rahmen einer im Jahr 1994 (über den Zeitraum 1990 bis 1992) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung nahm der Prüfer eine kalkulatorische Verprobung der erklärten Betriebsergebnisse der einzelnen Jahre vor. Nach der Darstellung in der Tz 21 des Prüfungsberichtes vom 19. Jänner 1995 ergab sich für das Jahr 1992 eine Kalkulationsdifferenz von S 125... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §184 Abs3;BAO §198;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde bei einer Kalkulationsdifferenz von über 10 Prozent einen begründeten Anlaß sah, an der sachlichen Richtigkeit der Buchführung des Steuerpflichtigen zu zweifeln und eine Schätzungsbefugnis annahm (Hinweis E 10.7.1996, 94/15/0014). Europe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...