RS Vwgh 1998/6/25 96/15/0070

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §184 Abs3;
BAO §198;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde bei einer Kalkulationsdifferenz von über 10 Prozent einen begründeten Anlaß sah, an der sachlichen Richtigkeit der Buchführung des Steuerpflichtigen zu zweifeln und eine Schätzungsbefugnis annahm (Hinweis E 10.7.1996, 94/15/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150070.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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