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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147;Rechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde bei einer Kalkulationsdifferenz von über 10 Prozent einen begründeten Anlaß sah, an der sachlichen Richtigkeit der Buchführung des Steuerpflichtigen zu zweifeln und eine Schätzungsbefugnis annahm (Hinweis E 10.7.1996, 94/15/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150070.X01Im RIS seit
20.11.2000