RS Vwgh 2000/7/26 97/14/0040

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Veröffentlicht am 26.07.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
BAO §147;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine bei der abgabenbehördlichen Prüfung für Vorjahre vorgenommene verfehlte Beurteilung, die sich zugunsten des Abgabepflichtigen ausgewirkt hat, kann bei diesem die Hoffnung wecken, die Abgabenbehörde werde diese Beurteilung auch in den Folgejahren beibehalten, sie schafft aber kein schutzwürdiges Vertrauen, die Beh werde diese Beurteilung, auch wenn sie sich als unrichtig herausgestellt habe, auch für die Folgezeiträume beibehalten (Hinweis E 26.1.1999, 98/14/0095).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997140040.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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