RS Vwgh 2000/5/25 99/16/0379

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §209 Abs1;
LAO Tir 1984 §156 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Ankündigung einer konkreten Prüfung über einen bestimmten Prüfungszeitraum zu einem bestimmten Prüfungstermin hat die Beh den Weg zur Geltendmachung eines konkreten Abgabenanspruches beschritten. Eine solche über eine bloße Ankündigung hinausgehende Amtshandlung ist daher verjährungsunterbrechend, selbst wenn sie auf Wunsch des Abgabepflichtigen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160379.X08

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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