RS Vwgh 1999/6/29 98/14/0123

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §198;
BAO §212a Abs2 litc;

Rechtssatz

Ein Verhalten iSd § 212a Abs 2 lit c BAO liegt vor, wenn der Abgabepflichtige - nach Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung, aber bevor die Abgabenfestsetzung erfolgt - ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot an vier Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen einräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140123.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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