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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147;Rechtssatz
Ein Verhalten iSd § 212a Abs 2 lit c BAO liegt vor, wenn der Abgabepflichtige - nach Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung, aber bevor die Abgabenfestsetzung erfolgt - ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot an vier Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen einräumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140123.X03Im RIS seit
20.11.2000