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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147;Rechtssatz
Da nicht nur Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, sondern bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen auf die Geltendmachung von bestimmten Einkommensteueransprüchen (Körperschaftsteueransprüchen) gerichtet sind, bilden auch diese Handlungen Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO. Dabei ist es unerheblich, ob diese Handlungen dem Abgabepflichtigen überhaupt, in seiner Eigenschaft als (einkommensteuerpflichtigem) Kommanditisten der KG oder in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bekannt geworden sind. Die Auffassung, dass eine nach außen erkennbare Amtshandlung gegenüber einem bereits feststehenden Abgabepflichtigen nur dann verjährungsunterbrechend wirke, wenn sie für diesen erkennbar gewesen sei, findet im Gesetz keine Stütze (Hinweis E 22.4.1992, 91/14/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998130235.X03Im RIS seit
20.11.2000