RS Vwgh 1999/2/24 98/13/0235

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §188 Abs1;
BAO §209 Abs1;

Rechtssatz

Da nicht nur Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, sondern bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen auf die Geltendmachung von bestimmten Einkommensteueransprüchen (Körperschaftsteueransprüchen) gerichtet sind, bilden auch diese Handlungen Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO. Dabei ist es unerheblich, ob diese Handlungen dem Abgabepflichtigen überhaupt, in seiner Eigenschaft als (einkommensteuerpflichtigem) Kommanditisten der KG oder in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bekannt geworden sind. Die Auffassung, dass eine nach außen erkennbare Amtshandlung gegenüber einem bereits feststehenden Abgabepflichtigen nur dann verjährungsunterbrechend wirke, wenn sie für diesen erkennbar gewesen sei, findet im Gesetz keine Stütze (Hinweis E 22.4.1992, 91/14/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998130235.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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