Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003TKG 2003 §12a Abs2TKG 2003 §9 Abs2
Rechtssatz: Wie insbesondere § 9 Abs. 2 und § 12a Abs. 2 TKG 2003 deutlich machen, soll die behördliche Anordnung der Mitbenutzung die mangels Einigung der Parteien nicht zustande gekommene Vereinbarung ersetzen. Das TKG 2003 geht also vom Primat der privatautonomen Gestaltung aus (vgl. etwa VwGH 18.3.2004, 2002/03/0247), der Regulierungs... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. 3 Mit Schreiben vom 15. März 2019 forderte die W die H auf, deren Kunden keinen Zugang mehr zur unter der Domain... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/03/0011 E 06.11.2020Ro 2020/03/0012 E 06.11.2020Ro 2020/03/0013 E 06.11.2020Ro 2020/03/0015 E 06.11.2020Ro 2020/03/0018 E 06.11.2020
Rechtssatz: Das TKG 2003 ent... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt sowi... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
I. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Telekom-Control GmbH vom 31. Oktober 2000, mit dem der Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 3 TKG die Übermittlung bestimmter Daten aufgetragen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 109 TKG, BGBl. I Nr. 100/1997 idF. BGBl. I Nr. 26/2000, als unzulässig zurück. Begründend führte sie im Wesentlichen aus, dass die Telekom-Control GmbH gemäß § 109 TKG sämtliche ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art133 Z4;MRK Art6 Abs1;TKG 1997 §109;TKG 1997 §111;TKG 1997 §115 Abs2;TKG 1997 §83 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit der Frage, ob ein Bescheid der Telekom-Control GmbH als letztinstanzlicher Bescheid zu qualifizieren oder ob ein Instanzenzug an den Bund... mehr lesen...
I. 1. Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "Gemäß § 34 Abs. 3 des Bundesgesetzes betreffend die Telekommunikation (Telekommunikationsgesetz - TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 188/1999, in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und Abs. 3 TKG sowie weiters in Verbindung mit § 109 TKG wird angeordnet: 1. Die T AG hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides, der T W GmbH den Abschluss eines Zusammenschaltungsvertrages hi... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §1;MRK Art6 Abs1;TKG 1997 §109;TKG 1997 §34 Abs3;TKG 1997 §83 Abs1;TKG 1997 §83 Abs3;
Rechtssatz: Ihrem Inhalt nach betrifft die vorliegende Anordnung gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. § 83 Abs. 1 und 3 sowie § 109 TKG zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen der beschwerdeführenden Partei im Sinn des Art. 6 MRK,... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600019/05 Menschenrechte91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs3;EURallg;MRK Art6 Abs1;TKG 1997 §109;TKG 1997 §34 Abs3;TKG 1997 §83 Abs1;TKG 1997 §83 Abs3;
Rechtssatz: Aus Art. 9 Abs. 3 der Zusammenschaltungsrichtlinie 97/33/EG ergibt sich, dass der Regulierungsbehörde auch die Zuständigkeit für eine Anordnung gemäß § 34 Abs. 3 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E13103020E3L E13206000E6J19/05 Menschenrechte59/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 11997E010 EG Art10;11997E249 EG Art249;31990L0387 ONP-RL Einführung idF 31997L0051;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs3;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;61999CJ0462 Connect Austria VORAB;EURallg;MRK Art6 Abs1;TKG 1997 §109;TKG 1997 §111 idF 1999/I/027;
Rechtssatz: Nach der Rech... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;TKG 1997 §108 Abs1;TKG 1997 §109;TKG 1997 §34 Abs3;TKG 1997 §83 Abs1;TKG 1997 §83 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und Abs. 3 TKG sowie weiters in Verbindung mit § 109 TKG angeordnet, 1. die beschwerdeführende Partei habe unverzüglich, spätestens jedoch bi... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E13206000E6J10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31990L0387 ONP-RL Einführung idF 31997L0051;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art23 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs3;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;61999CJ0462 Connect Austria VORAB;B-VG Art133 Z4;EURallg;MRK Art6 Abs1;TKG 1997 §109;TKG 1997 §111 idF 1999/I/027; ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1ME3L E13103020E3L E13206000E6J19/05 Menschenrechte59/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 11997M006 EU Art6 Abs2;31990L0387 ONP-RL Einführung idF 31997L0051;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs3;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;61995CJ0185 Baustahlgewebe / Kommission;61998CJ0007 Krombach VORAB;61998CJ0174 Niederlande und Van der Wal / Kommission;EURallg;MRK Art6 Abs1;TKG 1997 §... mehr lesen...