Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 3 FSG für die Dauer von drei Monaten ab Abnahme des Führerscheines, somit bis einschließlich 9. Juli 2004, entzogen. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG für den genannten Zeitraum das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen verboten. In der Begründung: ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Entscheidend für das Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 3 FSG 1997 ist, dass die festgestellte Geschwindigkeitsübertretung mit besonderer Rücksichtslosigkeit erfolgte oder unter U... mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 25. Oktober 2002 wurde der Berufung des Beschwerdeführers "gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 6. September 2001, Zl. 3- 5271-01, betreffend Bestrafung nach § 20 Abs. 2 i.V.m. § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960" gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben, der Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides jedoch dahingehend abgeändert, "dass der Berufungswerber am 13. 5. 2001 gegen 00.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §7 Abs3 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0316 E 24. März 1999 RS 1
(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Die im Zusammenhang mit § 26 Abs 7 FSG 1997 vorzunehmende Prüfung der Berufungsbehörde, ob die bestimmte Tatsache nach § 7 Abs 3 Z 4 FSG 1997 vorliegt oder nicht, kann sich nicht darauf beschränken, ob ein erstinstanzliche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 3 Z. 4 FSG 1997 ist für die Annahme einer bestimmten Tatsache nach dieser Gesetzesstelle aber auch die Feststellung der Überschreitung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel (Hinweis E 11.... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Kantonspolizei Graubünden vom 5. August 2001, der zufolge der Beschwerdeführer mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten Motorrad an einer näher bezeichneten Stelle der J. Straße in M. (im Kanton Graubünden) am 29. Juli 2001 um 16.39 Uhr die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 64 km/h überschritten habe, was mit einem Radargerät festgestellt worden sei, wurde der Beschwerdeführer mit Strafmandat des Kreisamtes Surses vom 11. September 2001 der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26 Abs4;FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §26;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;FSG 1997 §7 Abs3;FSG 1997 §7 Abs8;FSG 1997 §7;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/11/0120 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: § 26 FSG 1997 stellt, wie schon se... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 4 letzter Satz Führerscheingesetz - FSG die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 7. August 2001 wegen der Übertretung nach § 37a in Verbindung mit § 14 Abs. 8 FSG bestraft worden, weil er am 6. Mai 2001 ein Kraftfahrzeug gelenkt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von vier Wochen (gerechnet ab der Abnahme des Führerscheines), vom 12. April 1994 bis zum 9. Mai 1994, entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Entziehung liege zu Grunde, dass die Beschwerdeführerin wegen eines Deliktes nach § 99 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs7;KFG 1967 §73 Abs3;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §45 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin bringt vor, ihrer Ansicht nach könne die Rechtsansicht, wonach eine Bindungswirkung bei einer Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens wegen Ablaufes der Verfolgungs- bzw. Strafbarkeitsverjährung nicht eintrete, nicht aufrec... mehr lesen...
Im Verwaltungsakt erliegt die Kopie eines Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 23. Jänner 1998, mit dem der Beschwerdeführer für schuldig befunden wurde, am 25. November 1997 um 9.10 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Gemeindegebiet von R. die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 64 km/h überschritten zu haben, weshalb er gemäß § 99 Abs. 3 lit. a iVm. § 52 lit. a Z. 10a ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §68 Abs1;FSG 1997 §26 Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Ob das Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist nach dem klaren Wortlaut des § 26 Abs. 7 FSG 1997 nicht von Belang. Schlagworte Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf a.d. Krems vom 17. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 bestraft. Als erwiesen wurde angenommen, dass der Beschwerdeführer am 23. Februar 1998 an einer näher bezeichneten Stelle der Voralpenstraße B 122 im Ortsgebiet von S. als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens ist nach dem klaren Wortlaut des § 26 Abs. 7 FSG 1997 nicht geboten (Hinweis E 1999/02/09, 98/11/0096). Das bedeutet freilich nicht, dass sich die Prüfung der Berufungsbehörde, ob die angenommene bestimmte Tatsache (Überschreitu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 26 Abs. 3 FSG für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab der (am 8. Dezember 1998 erfolgten) vorläufigen Abnahme des Führerscheines, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde u.a. aus, der Beschwerdeführer habe am 8. Dezember 1998 als Lenker eines Kraftfahrzeuges auf einer näher bezeichneten S... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17. November 1997 wurde "gemäß § 26 Abs. 3" Führerscheingesetz-FSG 1. die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klasse B für vier Monate entzogen, 2. eine Nachschulung und 3. eine amtsärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers angeordnet. Der dagegen erhobenen Vorstellung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17. Februar 1998 keine Folge gegeben. Der Beschwerdeführer erh... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3 idF 1998/I/002;FSG 1997 §26 Abs7 idF 1998/I/002;FSG 1997 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/09 98/11/0096 1 Stammrechtssatz Ein Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung wird nicht schon anhängig, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, auf den eine Entziehung gestützt werden kann, sondern erst mit dem ersten Verfahrensschritt, den d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 3 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, entzogen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides ging die belangte Behörde im Wesentlichen davon aus, dass der Beschwerdeführer angezeigt worden sei, ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §7 Abs3 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/24 98/11/0316 1 (hier: nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die im Zusammenhang mit § 26 Abs 7 FSG 1997 vorzunehmende Prüfung der Berufungsbehörde, ob die bestimmte Tatsache nach § 7 Abs 3 Z 4 FSG 1997 vorliegt oder nicht, kann sich nicht darauf beschränken, ob ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 3 des Führerscheingesetzes (FSG) für die Dauer von zwei Wochen von der Zustellung des Erstbescheides der Bundespolizeidirektion Graz vom 11. August 1998 - somit bis 31. August 1998 - entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die im Zusammenhang mit § 26 Abs 7 FSG 1997 vorzunehmende Prüfung der Berufungsbehörde, ob die bestimmte Tatsache nach § 7 Abs 3 Z 4 FSG 1997 vorliegt oder nicht, kann sich nicht darauf beschränken, ob ein erstinstanzlicher Strafbescheid erlassen worden ist. Das Vorliegen eines Strafbescheides ist im gegebenen Zusammenhang zwa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab der (am 24. Jänner 1998 erfolgten) Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, entzogen. Dem angefochtenen Bescheid liegt die Annahme zugrunde, der Beschwerdeführer habe am 12. Juni 1997 auf einer näher bezeichneten Straßenstelle im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3 idF 1998/I/002;FSG 1997 §26 Abs7 idF 1998/I/002;FSG 1997 §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung wird nicht schon anhängig, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, auf den eine Entziehung gestützt werden kann, sondern erst mit dem ersten Verfahrensschritt, den die Kraftfahrbehörde setzt, um die Voraussetzungen für die Entziehung... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Kopie des angefochtenen Bescheides und den weiteren Beilagen zur Beschwerde ergibt sich folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde am 17. Mai 1995 eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilt; die Probezeit endete demnach mit 17. Mai 1997. Im Anschluß an seine rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 (wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges am 2. April 1997 im Ortsgebiet mit 94 km/h bei einer erlaubten Höchstge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §4 Abs3;FSG 1997 §4 Abs6;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verwirklichung einer bestimmten Tatsache nach § 7 Abs 3 Z 4 FSG 1997 bedeutet gleichzeitig auch das Vorliegen eines schweren Verstoßes gemäß § 4 Abs 6 Z 2 FSG 1997, und zwar eines qualifiziert schweren Verstoßes. Bei einem Verstoß n... mehr lesen...