RS Vwgh 2006/6/29 2006/16/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2006
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z9;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006

Rechtssatz

Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Ausbildung auf Grund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung gewährt, so bedarf es keiner Befreiung, weil dann der Tatbestand der freigebigen Zuwendung gar nicht erfüllt ist (vgl. Fellner, aaO, Rz 12 zu § 3 sowie Rz 29 zu § 15 ErbStG; vgl. auch Dorazil/Taucher, ErbStG4, Rz 11.4 zu § 15).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006160016.X02

Im RIS seit

10.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten