RS Vwgh 2006/6/29 2006/16/0016

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Veröffentlicht am 29.06.2006
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z9;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006

Rechtssatz

Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG erfasst gleichermaßen Zuwendungen des Unterhaltsverpflichteten wie von Dritten zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006160016.X01

Im RIS seit

10.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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