Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/15/0110 E 23. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0063 E 22. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/15/0110 E 23. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Gesellschaft verpflichtet, für die Geschäftsführerbezüge des zu 100 % an ihr beteiligten Geschäftsführers Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Streitzeitraum zu entrichten. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Geschäftsführer vertrete seit 13. Mai 1999 die beschwerdeführende Gesellschaft selbständig. Er habe in... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die dem zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in den Streitjahren gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizier... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Berufung gegen die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag ab. In der Begründung: wird dazu ausgeführt, im Zuge einer den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2000 umfassenden Lohnsteuerprüfung habe der Prüfer festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge des mit 50 % an der beschwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. In der Begründung: wird ausgeführt, im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung habe der Prüfer u.a. festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge der mit je 50 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der Dienstgeberbeitrag ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0029 E 31. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die belangte Behörde ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. November 2004, 2003/13/0018, entscheidende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft wird... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand zu, ob der Geschäftsführer bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag hinsichtlich der Vergütungen vorgeschrieben, die dem zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer im Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1999 gewährt worden waren. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die dagegen erhobene Beschwerde in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat erwogen: ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers (Beteiligung von 60 %) Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 zu entrichten. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, in Bezug auf § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 komme der Eingliederung des Geschäftsführers in den geschäftlichen Organis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft wird bereits durch jede nach außen hin als au... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet - wie dies der ergänzten Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann - die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag aus den Vergütungen, die dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer im Zeitraum der Jahre 1999 bis 2001 gewährt wurden. Sachverhaltsbezogen ist dem angefochtenen Bescheid zu entnehmen, der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §198;EStG 1988 §82;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung von einem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag handelt es sich um einen Abgabenbescheid und nicht um die Geltendmachung einer Haftung gemäß § 82 EStG 1988. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die dem zu 70 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer im Zeitraum Februar bis Dezember 1999 gewährt wurden, vorgeschrieben. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Oktober 2004, B 714/04, abgelehnt. Zugleich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die rechtlichen Voraussetzungen der Erzielung von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, klargestellt. Aus den Gründen dieses ... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, im Zuge einer den Zeitraum 1. März 1993 bis 31. Dezember 1997 umfassenden Lohnsteuerprüfung habe der Prüfer u.a. festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge des mit 30 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Alois Sch. sen. und des mit 70 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Alois Sch. jun. der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag nicht entsprechend der ab 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei den nach § 41 Abs. 3 FLAG in die Bemessungsgrundlage für den Di... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (und Zuschlag zum Dientgeberbeitrag) aus den Vergütungen, die den beiden jeweils zu 50% an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern von der Beschwerdeführerin im Zeitraum der Jahre 1996 bis 2000 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den beiden Gesellschafter-Geschäftsführer für ihre Tätigkeit bezogenen Ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind auch die im Beschwerdefall gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu beurteilen, weil an... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen C Vermögenstreuhand GmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der C Vermögenstreuhand GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1998 stellte der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage fest, dass die in den Jahren 1994 bis 1997 gewährten Bezüge (einschließlich des Sachbezuges in Gestalt eines Firmen-PKW) des mehrheitlich an ihr ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen I GesmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der I GesmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 3. Oktober 1998 hielt der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage u. a. fest, dass ab dem 1. Jänner 1994 die Bezüge des mehrheitlich an ihr beteiligten Geschäftsführers dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Der Prüfer errechne... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die den zu je 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern im Zeitraum der Jahre 1995 bis 1999 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind die im Beschwerdefall an die zu je 50 % an der abgabepflichtigen GmbH beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb samt Weinbau, dessen Einheitswert im Streitjahr rd. S 1,5 Mio betrug. Sie ermittelte ihren Gewinn 1997 nach § 17 EStG. In der Einkommensteuererklärung 1997 machte die mitbeteiligte Partei zusätzlich zu den pauschalierten Betriebsausgaben Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihren im Betrieb mitarbeitenden Sohn sowie Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gewinnmindernd geltend. Das Finanzamt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die im Streitzeitraum an den wesentlich (zu 100 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer K-H.L. bezahlten Geschäftsführervergütungen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1996 bis 1999 an die beiden wesentlich (zu 50 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer J.P. und R.P. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die Auffassung vertreten, die beiden Gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §2 Abs1 Z2;BSVG §33 Abs1;BSVG §33 Abs2;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/430 §13 Abs1;EStG 1988 §17 Abs4;FamLAG 1967 §39 Abs5 litc;FamLAG 1967 §41 Abs3;FamLAG 1967 §44 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0142 E 22. Dezember 2004
Rechtssatz: Die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0140 E 22. Dezember 2004 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Sinne des Erkenntnisses des verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, ist für den ... mehr lesen...