RS Vwgh 2005/9/22 2005/14/0078

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Veröffentlicht am 22.09.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §198;
EStG 1988 §82;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Festsetzung von einem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag handelt es sich um einen Abgabenbescheid und nicht um die Geltendmachung einer Haftung gemäß § 82 EStG 1988.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005140078.X01

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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