Begründung: Der Patient war bis zum 7. 5. 2009 untergebracht. Er verweigerte - außer dem Medikament Dominal - jegliche Medikation. Nachdem man ihm am 30. 3. 2009 mitgeteilt hatte, dass er freiwillig eine Tablette Risperdal 1 mg einnehmen könne, ansonsten müsse ihm das Medikament zwangsweise verabreicht werden, nahm er die Tablette zu sich. Hätte der Patient die Medikation nicht oral eingenommen, wäre ihm zwangsweise eine Injektion verabreicht worden. Nach dieser Behandlung verlief d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Unterbringungssache der Patientin B***** Q*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Primarius Univ.-Prof. Dr. C***** S*****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, LL.M., Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekurs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Unterbringungssache Rudolf K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Abteilungsleiterin der Landesnervenklinik *****, vertreten durch Dr. Georg-Christian Gass und Dr. Alexander M. Sutter, Rechtsanwälte in Graz, gegen den Besc... mehr lesen...
Begründung: Der Kranke war von 8. 9. bis 7. 10. 2008 in der geschlossenen Station S 3 der I. psychiatrischen Abteilung der *****Klinik S***** untergebracht. Die Unterbringung erfolgte wegen Fremdgefährdung iSd § 3 Z 1 UbG. Anlässlich der Erstanhörung des Kranken am 11. 9. 2008 erklärte das Erstgericht die Unterbringung für vorläufig zulässig. Nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens verkündete das Erstgericht in der mündlichen Verhandlung am 22. 9. 2008 den Beschluss, dass di... mehr lesen...
Begründung: Sina V***** war vom 2. 2. 2008 bis 28. 2. 2008 nach dem Unterbringungsgesetz in stationärer Behandlung der 1. Psychiatrischen Abteilung des Sozialmedizinischen Zentrums Baumgartner Höhe, Otto-Wagner-Spital. Sie war vom 5. 2. 2008, 20:05 Uhr, bis 7. 2. 2008, 11:20 Uhr, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb der Abteilung durch eine Vier-Punkt-Fixierung sowie durch Verlegung ins Netzbett beschränkt. Der Patientenanwalt beantragte die Überprüfung der Zulässigkeit dieser Besch... mehr lesen...
Begründung: Dr. Anton G***** wurde am 6. 2. 2008 aufgrund amtsärztlicher Bescheinigung gemäß § 8 UbG in das Sozialmedizinische Zentrum Otto Wagner Spital eingeliefert. Die Diagnose lautete „schizoaffektive Psychose/manisch". Im Befund war angeführt, dass der Patient „ursprünglich infantil, massiv denkgestört gewesen sei, auf Autos eingeschlagen habe, sexualisierend und distanzlos sei; nach Medikation sei er sturzgefährdet und es sei eine Beschränkung im PIB (Psychiatrischen Intensi... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. August 1983 geborene und somit volljährige Kranke war vom 17. bis 24. April 2004 in der geschlossenen Station S3 (im Folgenden nur Station S3) der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) untergebracht. Der an paranoider Schizophrenie leidende Kranke verhielt sich jedenfalls aufgrund massiver Wahnhaftigkeit und Desorientiertheit akut selbst- und fremdgefährlich. Im Zuge seiner ... mehr lesen...
Begründung: Der Patient Willibald W***** wurde am 30. 11. 2006 an der Neurochirurgie der C***** aufgenommen. Infolge einer Gehirnblutung wurde eine Kopfoperation durchgeführt. Am 18. 12. 2006 wurde er auf die Intensivstation der Neurologie und am 23. 12. 2006 auf die Station 1A der Geriatrie I verlegt. Von wurde er am 29. 12. 2006 auf die Geriatrie II verlegt und am 8. 1. 2007 auf die Geriatrie I/1a. Am 3. 2. 2007 wurde er nach Hause entlassen. Der Patient Willibald W***** wurde am... mehr lesen...
Begründung: Die Patientin Helene W***** wurde am 31. 10. 2006 auf der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik in Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) aufgenommen und nach Vorliegen zweier fachärztlicher Zeugnisse gegen ihren Willen untergebracht. Nach diesen Zeugnissen ist die Patientin örtlich, zeitlich und situativ desorientiert sowie akut selbstgefährdend; sie befindet sich in einem akuten Verwirrtheitszustand infolge einer demenziel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Heimaufenthaltssache des Bewohners Thomas D*****, geboren am 2. Dezember 1952, Geriatriezentrum B*****, vertreten durch die Bewohnervertreterin DSA Karin Wimmer, VSP Bewohnervertretung, *****, diese vertreten durch Dr. Friedrich Sc... mehr lesen...
Begründung: Frau Prof. H***** (in der Folge: Patientin) kam am Nachmittag des 8. Mai 2004 um etwa 14 Uhr - die genaue Uhrzeit ist nicht mehr feststellbar - in Begleitung einer Bekannten in alkoholisiertem Zustand und unter Medikamenteneinfluss in die Ambulanz der Landesklinik für Psychiatrie I in S*****. An diesem Tag (Samstag) herrschte Wochenenddienst. Die diensthabende Ärztin nahm etwa eineinhalb Stunden nach Einlieferung der Patientin die Erstuntersuchung vor. Da sie wegen des... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Rekursgerichts vom 24. Mai 2005 wurde über Rekurse gegen einen Beschluss des Erstgerichts über den Antrag des Patienten, seine Unterbringung und bestimmte Beschränkungen (Fixierung) für unzulässig zu erklären, entschieden. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 12 Abs 2 UbG entscheidet das Gericht im Verfahren außer Streitsachen. Auch im Verfahren nach dem UbG richtet sich die Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Gerichte zweiter Instanz ... mehr lesen...
Begründung: Für Elfriede H***** wurde am 26. 3. 2003 ein Sachwalter mit der Besorgung aller Angelegenheiten der Betroffenen bestellt. In der Zeit vom 29. 7. 2003 bis 6. 8. 2003 war Elfriede H***** in der Christian-Doppler-Klinik auf der Station S 0 der Psychiatrie I untergebracht. Diese Unterbringung wurde als Unterbringung auf Verlangen qualifiziert. Für Elfriede H***** wurde am 26. 3. 2003 ein Sachwalter mit der Besorgung aller Angelegenheiten der Betroffenen bestellt. In der Zei... mehr lesen...
Begründung: Berta S***** leidet seit Jahren an einer schizophrenen Psychose. Am 14. 1. 2002 wurde sie von der Pflegestation des Seniorenheimes H***** in den geschlossenen Bereich der Landesklinik für Psychiatrie *****, transferiert. Die vorläufige Beurteilung zweier Fachärzte lautete: "Katatones Zustandsbild, schizophrenes Residuum". Die Unterbringung erfolgte ohne Verlangen. Am 16. 1. 2002 wurde Berta S***** von der geschlossenen Station S 0 in den grundsätzlich offen geführten Ber... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte die weitere Unterbringung der Kranken für drei Monate bis zum 2.8.1996 für zulässig erklärt (ON 17). Mit Beschluß vom 5.8.1996 änderte das Rekursgericht auf Rekurs der Patientenanwältin diese Entscheidung dahin ab, daß die Unterbringung für unzulässig erklärt und ihre Aufhebung angeordnet wurde (ON 20). Diese Entscheidung wurde dem Abteilungsleiter des Psychiatrischen Krankenhauses am 19.8.1996 zugestellt (RS zu ON 21). Mit dem in der Tagsatzung... mehr lesen...
Norm: UbG §14 Abs1UbG §28
Rechtssatz: Rechtsmittel "des Patientenanwaltes" können immer nur Rechtsmittel des von ihm Vertretenen sein, auch wenn sein Recht, den Rekurs zu erheben, vom Willen des Kranken unabhängig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 503/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 5 Ob 503/95 6 Ob 46/07v Entscheidungstext OGH 25.05... mehr lesen...
Norm: UbG §28
Rechtssatz: Die Sonderbestimmungen über die Rechtsmittelfrist und die Rechsmittelbefugnis regeln diese Fragen abschließend. Gegen einen Beschluß, mit dem die Unterbringung für unzulässig erklärt wird, kann nur der Abteilungsleiter Rekurs erheben. Entscheidungstexte 6 Ob 565/94 Entscheidungstext OGH 14.04.1994 6 Ob 565/94 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die Unterbringung der am 24.10.1992 in der psychiatrischen Abteilung einer Krankenanstalt aufgenommenen Kranken für unzulässig erklärt. Die Unterbringung wurde am 4.11.1992 durch den Leiter dieser Abteilung aufgehoben. Mit Beschluß vom 18.11.1992 wies das Rekursgericht den vom Abteilungsleiter am 3.11.1992 gegen den Beschluß des Erstgerichtes eingebrachten Rekurs zurück und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Dem Abteil... mehr lesen...
Norm: UbG §28
Rechtssatz: Auch im Verfahren nach dem UbG richtet sich die Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Gerichte zweiter Instanz nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 13 bis 16 AußStrG idF der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1989. Entscheidungstexte 1 Ob 637/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 1 Ob 637/92 5 Ob 550/94 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, die weitere Unterbringung des Kranken in der (näher bezeichneten) Anstalt sei zulässig; die Wirksamkeit dieses Beschlusses erlösche am 7.11.1992. In Stattgebung des Rekurses des Kranken hob das Gericht zweiter Instanz diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf; einen Ausspruch, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, nahm es in seine Entscheidung nicht auf. ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr 40 Jahre alte Patientin befindet sich seit dem Jahr 1960 ohne Unterbrechung in der stationären Behandlung des*****krankenhauses. Sie leidet an angeborenem Schwachsinn, zu dem noch eine fetale Gehirnschädigung hinzukommt. Ihr Zustand erfüllt das Bild einer erethischen Idiotie, die durch Beißen, Kratzen und Losgehen auf andere Patienten aber auch durch Selbstaggression gekennzeichnet ist. Es wurde daher eine Sicherung mit Gürtel und Schutzjacke angeordnet, ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bUbG §28UbG §33UBG §34UBG §35
Rechtssatz: Nach Aufhebung der Unterbringungsmaßnahmen und Ablauf der Frist, für die die strittigen Maßnahmen als zulässig erklärt worden waren, mangelt es an einer aufrechten Beschwer des Abteilungsleiters durch die die Unterbringungsmaßnahmen für nicht zulässig erklärende Rekursentscheidung. Entscheidungstexte 6 Ob 568/92 Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr im 21.Lebensjahr stehende Patientin wurde während ihres 18. Lebensjahres aus einer Heimbetreuung in das Landes-Nervenkrankenhaus aufgenommen, in dem sie schon in den beiden vorangegangenen Jahren vorübergehend stationär behandelt worden war. Die Patientin befindet sich derzeit im dritten Jahr eines ununterbrochenen Krankenhausaufenthaltes. Sie leidet - vermutlich als Folge einer geburtstraumatischen oder frühkindlichen Schädigung - an schwersten Ausfall... mehr lesen...
Norm: UbG §28
Rechtssatz: Als Abteilungsleiter im Sinne dieser Bestimmung sind auch der "Leiter der klinischen Abteilung" und der "Vorstand der gemeinsamen Einrichtung" (§ 7 a Abs 1 und 2 KAG) anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 587/91 Entscheidungstext OGH 26.09.1991 8 Ob 587/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: UbG §28UbG §38
Rechtssatz: Wurde eine vom Erstgericht für zulässig erklärte ärztliche Behandlung nicht durchgeführt und kann sie auch nicht mehr erfolgen, weil die Unterbringung bereits aufgehoben ist, dann besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr an der Beseitigung des Beschlusses. Entscheidungstexte 2 Ob 550/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 2 Ob 550/91 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3 C3AußStrG 2005 §71 Abs4UbG §28
Rechtssatz: Wurde die vorläufige Unterbringung eines Kranken für unzulässig erklärt und der dagegen erhobene Rekurs des Abteilungsleiters des Krankenhauses zurückgewiesen, so ist eine Bedachtnahme auf dessen verspätetes Rechtsmittel gemäß § 11 Abs 2 AußStrG nicht möglich. Der Beschluss könnte nicht mehr ohne Nachteil für den Kranken abgeändert werden, denn bei einer A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die Unterbringung des Andreas D***** im Landesnervenkrankenhaus H***** (geschlossene Abteilung) für zulässig. Gleichzeitig sprach es aus, daß die Behandlung des Kranken mit Haldoldepot 100 mg in 14-tägigen Abständen zulässig sei, und stellte fest, daß es sich dabei um keine besondere Heilbehandlung nach § 36 UbG handle. Der Beschluß wurde nur hinsichtlich des Ausspruches über die ärztliche Behandlung angefochten und zwar von der Patientenanwält... mehr lesen...