Norm
UbG §14 Abs1Rechtssatz
Rechtsmittel "des Patientenanwaltes" können immer nur Rechtsmittel des von ihm Vertretenen sein, auch wenn sein Recht, den Rekurs zu erheben, vom Willen des Kranken unabhängig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075886Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.05.2014