Norm
UbG §28Rechtssatz
Die Sonderbestimmungen über die Rechtsmittelfrist und die Rechsmittelbefugnis regeln diese Fragen abschließend. Gegen einen Beschluß, mit dem die Unterbringung für unzulässig erklärt wird, kann nur der Abteilungsleiter Rekurs erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075982Dokumentnummer
JJR_19940414_OGH0002_0060OB00565_9400000_001