Norm
UbG §28Rechtssatz
Wurde eine vom Erstgericht für zulässig erklärte ärztliche Behandlung nicht durchgeführt und kann sie auch nicht mehr erfolgen, weil die Unterbringung bereits aufgehoben ist, dann besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr an der Beseitigung des Beschlusses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075981Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0020OB00550_9100000_001