RS OGH 1991/9/18 2Ob550/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
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Norm

UbG §28
UbG §38

Rechtssatz

Wurde eine vom Erstgericht für zulässig erklärte ärztliche Behandlung nicht durchgeführt und kann sie auch nicht mehr erfolgen, weil die Unterbringung bereits aufgehoben ist, dann besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr an der Beseitigung des Beschlusses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075981

Dokumentnummer

JJR_19910918_OGH0002_0020OB00550_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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