Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführtem, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) durch Hinterlegung am 10.07.2020 zugestellten – eine Rechtmittelbelehrung in bulgarischer Sprache aufweisenden – Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde dieser BF gemäß 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.), und ihm gemäß § 70 Abs.3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Mo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg, vom 16.01.2019 wurde die minderjährige Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 20.10.2020 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß §70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 18Abs. 3 BFA-VG einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung abe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Magistrates der Stadt XXXX (im Folgenden: Mag. XXXX ), Zl.: XXXX , vom XXXX .2019, wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) darüber in Kenntnis gesetzt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) auf dessen Antrag vom 17.07.2019 hin eine Anmeldebescheinigung ausgestellt worden sei, dieser jedoch am XXXX .2019 einen Antrag auf EWR-Ausgleichszulage eingebracht habe. Demzufolge sei davon auszugehen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Nach Verständigung der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde und unbeantwortetem Parteiengehör wies die belangten Behörde den Beschwerdeführer mit verfahrensgegenständlichem Bescheid gemäß § 66 Abs. 1 FPG aus dem österreichischen Bundesgebiet aus (Spruchpunkt I.). Ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde gewährt (Spruchpunkt II.). Die aufenthaltsbeendende Maßnahme wurde damit begründet, dass der Beschwerdeführer seine notwendigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, wurde der BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde ausgeführt, der BF hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführtem, der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durch Hinterlegung am 20.12.2019 zugestellten – eine Rechtmittelbelehrung in rumänischer Sprache aufweisenden – Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde die BF gemäß 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.), und dieser gemäß § 70 Abs.3 FPG ein Durchsetzungsaufschub ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.10.2018 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die Vorausse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war seit 15.05.2017 im Bundesgebiet gemeldet und ab 28.06.2017 Besitzerin einer Aufenthaltskarte. 2. Am 22.01.2018 richtete die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten ein Schreiben an die Beschwerdeführerin. Dieses lautet auszugsweise: „Ihnen wurde aufgrund einer am 04.05.2017 in Serbien vorgenommenen Heirat mit einem EWR-Bürger, nämlich mit dem deutschen Staatsbürger XXXX , am 28.06.2017 eine Aufenthaltskarte ausgestellt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen 1.1. Zur Person und den allgemeinen Lebensumständen Der BF ist kosovarischer Staatsbürger, am XXXX geboren und heißt XXXX . Der BF ehelichte am 26.06.2015 die tschechische Staatsbürgerin XXXX (im Folgenden BG, Gattin), vormals XXXX . Am 20.09.2016 beantragte BG die am 26.06.2015 geschlossene Ehe aus alleinigem Verschulden des BF mit der Wirkung zu scheiden, dass sie mit Rechtskraft des Urteils aufg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Amtes der Wiener Landesregierung (MA 35) vom 20.04.2020, wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl davon in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer am 08.02.2020 einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für den Zweck „Arbeitnehmer“ eingebracht habe, dieser aber keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen habe können, weshalb die Erteilungsvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen wür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) reiste zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX .2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am XXXX .2014 kehrte er unter Gewährung von Rückkehrhilfe freiwillig in seinen Herkunftsstaat zurück, wodurch sein Asylverfahren gegenstandslos wurde. Am XXXX .2014 heiratete der BF eine XXXX Staatsangehörige. Der BF reiste folglich erneut in das Bundesgebiet ein. Aufgrund seiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Rumänien, meldete am 18.01.2018 einen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet an. Am 28.03.2019 stellte sie beim Amt der Wiener Landesregierung (MA 35) einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zum Zweck "Privat". In einem Schreiben der MA 35 an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) vom 09.04.2020 w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.10.2018 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin mit einem ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 09.01.2019, nach erfolglosem Zustellversuch durch Hinterlegung im Akt am 24.01.2019 zugestellt und dem Beschwerdeführer am 18.02.2019 zudem noch persönlich übergeben, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.01.2019, dem Beschwerdeführer am 04.02.2019 durch Hinterlegung zugestellt, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.09.2018 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin seit 2013 in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom XXXX .2019 informierte die XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass die Beschwerdeführerin (BF) die Voraussetzungen für die Ausstellung der von ihr beantragten Anmeldebescheinigung nicht erfülle. Sie gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und verfüge nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung ihres Unterhalts. Auch ihre Ehefrau könne als Bezieherin von Mindestsicherung eine Unterhaltsleistung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 10.04.2018 beim Amt der XXXX Landesregierung, Magistratsabteilung XXXX , die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. 2. Mit Schreiben vom 16.01.2019 teilte das Amt der XXXX Landesregierung dem Beschwerdeführer mit, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Anmeldebescheinigung nach § 51 NAG nicht vorliegen würden, da weder ein aufrechtes Dienstverhältnis noch das Vorhandensein von Existenzmitteln n... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2017 informierte die XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass die Beschwerdeführerin (BF) die Voraussetzungen für die Ausstellung der von ihr beantragten Anmeldebescheinigung nicht erfülle. Sie gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und habe weder Vermögen noch einen Krankenversicherungsschutz. Daher sei gemäß § 55 Abs 3 NAG eine mögliche Aufenthaltsbeendigung zu prüfen. Am XXXX .2018 wurde die BF vor d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) verfügt seit 26.03.2015 über eine aufrechte Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet. Am 29.05.2015 wurde der BF eine Anmeldebescheinigung gemäß § 51 Abs 1 Z 2 NAG ausgestellt. Mit dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft XXXX vom 29.11.2018 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert, dass aufgrund des Antrags der BF auf eine Ausgleichszulage gemäß § 292 ASVG angenommen werde, dass die Vorausset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...