Mit dem angefochtenen Bescheid (Vorstellungserledigung) hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. dem Berufungswerber gemäß §§ 24 Abs 1 Z 1 und 25 Abs 3 iVm 7 Abs 1 und 3 Z 1 FSG die Lenkberechtigung für die Klassen B, C, E, F und G für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab 23.1.2006 entzogen. Gleichzeitig wurde dem Berufungswerber für den Entzugszeitraum gemäß § 32 Abs 1 Z 1 FSG das Lenken eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges sowie eines Invalidenkraftf... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorbeanstandungen (Vorentziehungen) wegen Geschwindigkeitsdelikten gemäß § 7 Abs 3 Z 4 FSG sind- sofern diese nicht geeignet waren, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber andern Straßenbenützern begangen wurden ? bei der Frage der Beurteilung der Sinneseinstellung des Betreffenden nicht vergleichbar mit Vorbeanstandungen wegen Alkoholdelikten gemäß § 99 Abs 1 bis 1b StVO. Dies ergibt sich insbesondere aus § 26 Abs 3 F... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 04.06.2004 um 00.30 Uhr in Telfs auf der Bahnhofstraße auf Höhe Haus 14a 1. den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XY in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (Alkoholisierungsgrad über 0,40 mg/ Alkoholgehalt der Atemluft) und 2. während der Fahrt den Führerschein nicht mit sich geführt bzw auf Verlangen nicht ausgehändigt.? Der Beschuldigte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 4.4.2004 um 23.30 Uhr Tatort: Tannheim/Kienzerle 1 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben sich, obwohl Sie im Verdacht gestanden sind, zum angeführten Zeitpunkt, am angeführten Ort, das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben, nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsi... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid wurde der Vorstellung des E. W. gegen den Bescheid vom 17.06.2003, Zl FSE-179/2003, teilweise Folge gegeben und die Entziehungsdauer der Lenkberechtigung gemäß § 26 Abs 1 FSG 1997 mit einem Monat, gerechnet ab 10.06.2003, festgesetzt. Die Anordnung, eine Nachschulung zu absolvieren, wurde aufgehoben. Im Übrigen blieb der angefochtene Bescheid unverändert. Begründet wurde die Herabsetzung damit, dass eine amtsärztliche Begutachtung über die Verwertbarkeit ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Strafdrohung oder -verfolgung wegen einer strafbaren Handlung ist nach dem Grundsatz ?ne bis in idem" gemäß Art 4 des 7. Zusatzprotokolls EMRK dann unzulässig, wenn sie bereits Gegenstand eines Strafverfahrens war. Dies ist dann der Fall, wenn der herangezogene Deliktstypus den Unrechts- und Schuldgehalt eines Täterverhaltens vollständig erschöpft, sodass ein weitergehendes Strafbedürfnis entfällt, weil das eine Delikt den Unrechtsgehalt des anderen Deliktes in jeder Bezie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.03.2003 im Ortsgebiet von Rum, den PKW der Marke Mercedes-Benz, KU-XXXX auf der Steinbockallee vor dem Haus Nr 21, im Bereich KIKA, gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der bei ihm gemessene Atemluftalkoholgehalt habe 0,64 mg/l betragen. Dadurch habe der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1a iVm § 5 Abs 1 StVO begangen wofür üb... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 15.12.2001, 22:30 Uhr, in Saalbach, L 111, Richtung Zentrum, Strkm 11,45, den Pkw, Kennzeichen FO... (D) gelenkt und sich nicht in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befunden, in der er in der Lage war, das Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen. Nähere Angaben: Er sei durch Suchtmittel beeinträchtigt gewesen. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte nie vorgebracht, dass er vor der Anhaltung Medikamente, welche möglicherweise ebenfalls die festgestellte Pupillenreaktion verursachen könnten, eingenommen habe und ist weiters von ihm auch kein Alkoholkonsum behauptet worden bzw. eine Alkoholbeeinträchtigung nicht hervorgekommen, ist die Schlussfolgerung der Ärztin, dass die verzögerte Pupillenreaktion und die von ihr in der klinischen Untersuchung festgestellte Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit durch die... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Verkehrsfehlergrenze ist aus vielen Gründen u.a. wegen geänderter Rechtslage im Sinne der 19. StVO-Novelle zu berücksichtigen. mehr lesen...
Rechtssatz: Von einer Erleichterung der Tatbegehung durch "Übergeben" des Fahrzeuges zum Lenken kann entgegen dem Tatvorwurf nicht die Rede sein, wenn sowohl der Beschuldigte als auch seine Gattin jeweils im Besitz eines Schlüssels für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug sind und das Fahrzeug auch ständig von beiden Eheleuten benutzt wird. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Erleichterung der Tatbegehung, Übergeben von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugschlüssel, unmittelbarer Täter... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Alkoholgehalt der Atemluft beim Beschuldigten mittels geeichtem Alkomaten gemessen, kann jedoch im Berufungsverfahren nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der im konkreten Fall verwendete Alkomat eine Fehlmessung oder eine sonstige Störung anlässlich der gegenständlichen Messung angezeigt hat, weil laut Messprotokoll zwar zwei gültige Messergebnisse vorlagen, die chronologische Abfolge der Fehlmessungen und der gültigen Messungen aber nicht nachvollziehbar... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbild des § 5 Abs 2 StVO ist dann nicht erfüllt, wenn der Beschuldigte zunächst als Lenker eines Fahrzeuges (wobei die Inbetriebnahme und das nachfolgende Lenken des Dienstkraftfahrzeuges vom späteren Meldungsleger ausdrücklich befohlen worden war) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr wegen vorhandener Alkoholisierungssymptome, insbesondere Atemalkoholgeruch, von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht zur Untersuch... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.1b StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen, wer sich bei Vorliegen der im § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Gemäß § 5 Abs.2 2. Satz Z1 leg.cit. sind besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht berechtigt, die Atemluft von Personen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu... mehr lesen...