Rechtssatz: Im angefochtenen Bescheid hat die belBeh festgestellt, daß der Fremde je eine Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs 1 StVO und § 64 Abs 1 KFG begangen habe und deswegen rechtskräftig bestraft worden sei. Im Hinblick auf § 36 Abs 2 Z 2 FrG 1997 kann - weil lediglich eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs 1 StVO (§ 5 Abs 1 StVO) vorliegt - daher nicht gesagt werden, daß der angefochtene Bescheid gemäß § 114 Abs 4 FrG 1997 "offensichtlich auch in den Bestimmungen dieses Bundesg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Juli 1995 um 1.45 Uhr in Salzburg, Gabelsbergstraße, stadteinwärts, kurz vor der Kreuzung mit der Paracelsusstraße, ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und sich bei der anschließenden Beanstandung um 1.50 Uhr am genannten Tatort geweigert, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 22. September 1996 um 07.14 Uhr auf dem GP Kitzbühel nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er verdächtig war, einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw zuvor (um 06.42 Uhr) auf der B 161 an ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/28 91/18/0081 2 Stammrechtssatz Wird nach einer erstmaligen Aufforderung zum Alkotest, dem der Betroffene nicht Folge leistet, die Amtshandlung nicht für beendet erklärt, sondern diese durch Stellen eines neuerlichen Begehrens fortgesetzt, so s... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 94/02/0242 1 Stammrechtssatz Einem geschulten Organ der Straßenaufsicht kann die einwandfreie Beurteilung der Frage, wieso bei der Atemluftuntersuchung kein brauchbares Ergebnis zustandegekommen ist, zugemutet werden (Hinweis E 24.11.1993, 93/02/0178, 0284). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von neun Monaten, gerechnet ab der am 8. Mai 1995 erfolgten vorläufigen Abnahme des Führerscheines, entzogen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führt die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 8. Mai 1995 um 22 Uhr 45 einen Kombikraftwagen auf einer... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/30 92/02/0101 2 Stammrechtssatz Zu einer Vermutung der Alkoholisierung berechtigte bereits der Umstand, wonach einerseits der Unfallgegner des Besch den Sicherheitswacheorganen gegenüber angab, er habe den Eindruck gehabt, der Besch sei alkoholisiert gewesen, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/08 96/02/0362 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen § 5 Abs 2 und 4 StVO idF der 19ten StVO-Nov ist von den die Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, betreffenden Worten des § 99 Abs 1 lit b idF der 19t... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, seine Dienstpflichten hinsichtlich der §§ 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 insofern verletzt zu haben, als er einen Alkotest verweigert und damit einen verwaltun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Dezember 1996 um 0.15 Uhr ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug von Tristach über die L 318 und die B 100 zum Stadtkeller in Lienz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. a iVm § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 18.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage) bestraft, weil er sich am 7. September 1996 um 01.36 Uhr auf einer näher bezeichneten Stelle der Gemeindestraße in Diex trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweige... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verletzung von "§ 99/1c i. V.m. 5/5 StVO" mit einer Geldstrafe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 11 Tage) bestraft, weil er sich am 16. Juni 1995 gegen 02.00 Uhr in der Innsbrucker Klinik, Unfallstation, geweigert habe, eine Blutabnahme vornehmen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich beim Lenken eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws am gleichen Tag gegen 00.20 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Blutabnahme verletzt iSd § 44a Z 2 VStG § 5 Abs 6 StVO (Hinweis E 25.11.1997, 97/02/0399). Schlagworte Verwaltungsvorschrift Mängel im
Spruch: falsche Subsumtion der Tat European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/24 96/02/0479 2 Stammrechtssatz § 99 Abs 1 lit c idF der 19ten StVO-Nov bezieht sich nur auf § 5 Abs 6 StVO idF der 19ten StVO-Nov. Der dort geregelte Fall betrifft jedoch nur Personen, die nicht... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat die verwaltungsstrafrechtlich geahndete und außerhalb des Dienstes gesetzte Verweigerung der Atemluftprobe gem § 5 Abs 2 StVO durch einen Gendarmeriebeamten aufgrund einer emotionellen Überreaktion, hervorgerufen durch den Gesundheitszustand des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jedes (etwa verwaltungsstrafrechtlich) verpönte Verhalten, das ein Beamter außerhalb des Dienstes zu verantworten hat, bedeutet eine Verletzung des § 43 Abs 2 BDG 1979. Da die Prüfungsmaßstäbe aus disziplinarrechtlicher Sicht durchaus unterschiedlich gegenüber jenen si... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Alkotest Straßenaufsichtsorgan European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997030256.X01 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/02/0346 1 Stammrechtssatz Das Tatbild des § 5 Abs 1 StVO erfordert die Feststellung eines bestimmten Alkoholisierungsgrades oder bestimmter Trinkmengen nicht. Schlagworte "Die als erwiesen ange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Strafe für die Zuwiderhandlung gegen § 99 Abs 1 lit b StVO ist eine Ungehorsamsstrafe, bei der die Frage der Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgeblich ist (Hinweis E 14.5.1980, 226/80, VwSlg 10135 A/1980). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
In der Anzeige des Gendarmeriepostens Bad Kleinkirchheim vom 16. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 13. April 1996 um 00.45 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw in einem offensichtlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einem näher bezeichneten Stück der Kleinkirchheimer Bundesstraße (B 88) gelenkt und um 01.05 Uhr desselben Tages "in Radenthein (Gendarmerieposten) den Alkotest mit dem Alkomaten verweigert". Der auf Grund dieser Anzeige ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 15. Oktober 1995 um 01.10 Uhr trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich beim Lenken eines nach dem Kennzeichen bestimmten Fahrzeuges am 15. Oktober 1995 um 01.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Alkotest Verweigerung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997030190.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/28 97/02/0051 1 Stammrechtssatz Selbst unter dem Blickwinkel, daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit des zu Untersuchenden möglichst gering gehalten werden soll - kann der Begriff der "nächstgelegenen" Dienststelle in § 5 Abs 4 StVO nicht wörtlich genommen ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0048 1 Stammrechtssatz Die zur Ablegung eines Alkotestes aufgeforderte Person kann nicht bestimmen, wo die Untersuchung stattfinden soll. Dies ist vielmehr Sache der Straßenaufsichtsorgane. Sie haben die betreffende Person so rasch wie möglich der Untersuchung zuzuführen, um... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Zeit von zwölf Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 4. August 1996, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, aufgrund der rechtskräftigen Bestrafung des Beschwerdeführers durch das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wie... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/19 96/11/0336 1 Stammrechtssatz Es trifft zwar zu, daß eine Verweigerung des Alkotests grundsätzlich dieselbe Verwerflichkeit aufweist wie eine erwiesene Alkoholbeeinträchtigung. Diese Verwerflichkeit ergibt sich aber nich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl er hiezu von einem Organ der Straßenaufsicht, welches den Verdacht gehabt habe, daß er ein Fahrzeug mit einem näher bestimmten Kennzeichen kurz zuvor in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, aufgefordert worden sei. E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/08 96/02/0362 1
(hier: Auch wenn das von den Straßenaufsichtsorganen genannte
Wachzimmer nicht das dem Anhalteort nächstgelegene wäre, würde
das nichts ändern, zumal sich nicht in jedem Wachzimmer ein
Alkomatgerät befinden muß). Stammr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 9.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) bestraft, weil er sich am 19. April 1996 um ca. 23.00 Uhr auf dem Gendarmerieposten in Eberndorf trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/28 97/02/0051 1 Stammrechtssatz Selbst unter dem Blickwinkel, daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit des zu Untersuchenden möglichst gering gehalten werden soll - kann der Begriff der "nächstgelegenen" Dienststelle in § 5 Abs 4 StVO nicht wörtlich genommen und derart überspa... mehr lesen...