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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/04/30 92/02/0101 2Stammrechtssatz
Zu einer Vermutung der Alkoholisierung berechtigte bereits der Umstand, wonach einerseits der Unfallgegner des Besch den Sicherheitswacheorganen gegenüber angab, er habe den Eindruck gehabt, der Besch sei alkoholisiert gewesen, und andererseits die Sicherheitswacheorgane im Zeitpunkt der Atemluftprobe Alkoholisierungsmerkmale beim Besch feststellten.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110128.X03Im RIS seit
12.06.2001