RS Vwgh 1998/5/19 98/11/0046

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Veröffentlicht am 19.05.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0223 E 1. Februar 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Gesetz kann eine Verpflichtung des zu Ablegung des Alkotestes Aufgeforderten dem einschreitenden Organ der Straßenaufsicht, das ihn zur Ablegung des Alkotestes auffordert, sofort die Gründe darzulegen, warum er den Test nicht durchführe, nicht abgeleitet werden (Hinweis E 16.9.1981, 81/03/0045).

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110046.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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