Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführer stellten diese am 7. März 2006 den Antrag, sie "von der winterlichen Betreuung gem. § 93 Abs. 1 StVO im Ausmaß des über eine Breite von maximal 3 Meter ab der Grundgrenze der Liegenschaft ... hinausgehenden Bereiches gem. § 93 Abs. 4 StVO bescheidmäßig zu befreien". Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 2007 im Instanzenzug dahingehend erledigt, dass der Antrag auf "Einschränkung der Verpflichtung zur winterliche... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4 litb;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 besteht nur für Gehsteige innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft; weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 196... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4 litb;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Befreiung von einer Verpflichtung (hier: gemäß § 93 Abs 1 StVO 1960), die gar nicht besteht (hier: über 3m hinausgehenden Bereich), "abgewiesen" statt "zurückgeweisen", wurden die Antragsteller durch die "Abweisung" i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde E. vom 21. September 2004 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für die Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie ab 18.00 Uhr (vor der Liegenschaft des Beschwerdeführers im Ortsgebiet von E.) gemäß § 93 Abs. 4 StVO abgewiesen. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Vorstellung wurde mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2004 als unbegründet... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1;StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4;
Rechtssatz: Würde einem Antrag auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für einen bestimmten Zeitraum Folge gegeben, so wären die Fußgänger im Falle entsprechender Schneelage im angestrebten Zeitraum der Ausnahme von der Schneeräumpflicht (wo der Gesetzgeber aber von der Erforderlichkeit der diesbezüglich ungehinder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die "Erfordernisse des Fußgängerverkehrs" (§ 93 Abs. 4 erster Satz, erster Teilsatz, StVO 1960) eine Einschränkung der Verpflichtung nach § 93 Abs. 1 StVO 1960 zulassen, kommt es weder darauf an, von "welchen" Fußgängern die Straße benützt wird, noch ob die Benützung der anderen Straßenseite f... mehr lesen...
Mit Antrag vom 2. Jänner 1991 begehrten die Beschwerdeführer bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, in Ansehung eines Gehsteiges entlang ihres Grundstückes EZ 496 KG F an der F-Straße die Befreiung von den Pflichten als Anrainer im Sinne des § 93 Abs. 1 StVO 1960 gemäß § 93 Abs. 4 StVO 1960. Mit Bescheid der Erstbehörde vom 3. Oktober 1992 wurde diesem Antrag nicht stattgegeben. Dieser Bescheid wurde lediglich dem Zweitbeschwerdeführer zugestellt. Nachdem der Z... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0242
Rechtssatz: Das im § 93 Abs 4 StVO angesprochene Erfordernis des Fußgängerverkehrs, nach Maßgabe dessen eine Befreiung auszusprechen ist, richtet sich in erster Linie nach der tatsächlichen Benützung des Gehsteiges. Europe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0242
Rechtssatz: Das Gesetz geht im § 93 Abs 4 StVO gerade davon aus, daß es Gehsteige gibt, bei denen es aufgrund ihrer tatsächlichen Benützung entbehrlich ist, sie iSd § 93 Abs 1 StVO zu reinigen und damit die Anrainer zu belasten... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. September 1988 beantragte die namens des Bundes als Träger von Privatrechten (Eigentümer der Liegenschaft Wien 4, Wiedner Hauptstraße 8-10, "Freihaus-Gründe: ", auf der sich ein Institutsgebäude der Technischen Universität Wien befindet) einschreitende Bundesbaudirektion Wien beim Magistrat der Stadt Wien die Befreiung "von der winterlichen Gehsteigbetreuuung § 93 StVO für den Gehsteig vor der Baulinie des v.a. Objektes im Bereich der Wiedner Hauptstraße". Dieses B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs4 idF 1969/209 ;
Rechtssatz: Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 93 Abs 4 StVO ist darauf zu achten, daß den Benützern öffentlicher Verkehrsmittel der Zugang zu einer Haltestelle in ihrem gesamten Bereich auf kürzestem Weg ermöglicht wird (Hinweis E 19.11.1964, 42/64). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §93 Abs4 idF 1969/209 ;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 Abs 4 StVO hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach der genannten Gesetzesstelle. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020100.X03 Im RIS seit 12.06.2001... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art119a Abs7;StVO 1960 §93 Abs4;VwGG §27;
Rechtssatz: In den im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu besorgenden behördlichen Angelegenheiten nach der Straßenverkehrsordnung kann kein außerhalb der Gemeindeorganisation stehendes Verwaltungsorgan eine sachlich in ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Dezember 1983 stellte die Beschwerdeführerin als Miteigentümerin der im folgenden näher bezeichneten Liegenschaften an den Magistrat der Stadt Wien, MA 46, das Ansuchen auf „Erlassung eines Bescheides, durch den die in § 93 Abs. 1 StVO angeführten Verrichtungen auf einen bestimmten, im Sinne der das Hausbesorgerentgelt bezahlenden Mietparteien möglichst schmalen und kurzen Teil des durch Umbauten wesentlich verbreiterten Gehsteiges in der S-straße vor den Häusern S... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10StVO 1960 §93 Abs4
Rechtssatz: Antragslegitimation zur Stellung eines Antrages gem § 93 Abs 4 StVO hat jeder Miteigentümer einer Liegenschaft, unabhängig vom Ausmaß des ihm zustehenden Miteigentumsanteiles. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1985020078.X01 Im RIS seit 06... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10StVO 1960 §93 Abs1StVO 1960 §93 Abs4
Rechtssatz: Eine Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO besteht nur für Gehsteige innerhalb von drei Metern von der Liegenschaft (Besserstellung gegenüber den Verordnungen des Magistrates der Stadt Wien vom 16.11.1962 und vom 14.10.1965). Dass ein (wesentlich breiterer) Gehsteig zum Teil als "Parkanlage" (mit Bäumen... mehr lesen...