Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §93 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0242Rechtssatz
Das im § 93 Abs 4 StVO angesprochene Erfordernis des Fußgängerverkehrs, nach Maßgabe dessen eine Befreiung auszusprechen ist, richtet sich in erster Linie nach der tatsächlichen Benützung des Gehsteiges.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992020241.X02Im RIS seit
12.06.2001