Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1319a AStVO §93
Rechtssatz: Mit dem Abschluss von Beförderungsverträgen entsteht für den Betreiber einer Obuslinie die vertragliche Verpflichtung, die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten. In diese Verpflichtung sind nach dem Sinn dieses Grundsatzes auch schon jene Fahrgäste eingebunden, die erst in das Beförderungsmittel zusteigen, um sich dort eine Fahrkarte zu kaufen, weil das Einsteigen in das Beförderungsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei die Bezahlung von S 90.000,-- sA und beantragte die Feststellung, daß ihr die beklagte Partei für alle Leistungen, die sie als Haftpflichtversicherer der Firma J***** AG gegenüber Erika S***** aus dem Vorfall vom 8.Jänner 1985 künftig erbringen muß, zu 50 % ersatzpflichtig sei. Sie brachte vor: Am 8.Jänner 1985 sei Erika S***** auf dem öffentlichen Gehsteig vor der Filiale ***** der Firma J***** AG zu d... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §93
Rechtssatz: a) Die Bestimmungen des § 93 StVO dienen vornehmlich dem Fußgängerverkehr. b) Wenn daher im Abs 4 dieser Gesetzesstelle von dem allgemeinen Erfordernis und von der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die Rede ist, dann müssen diese Begriffe vor allem im Hinblick auf die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs verstanden werden. c) Eine Befriedigung im Sinne der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7.12.1950, MAbt 46 - 6686/50, 6689/50, wurde der Verwaltung der Bundesgärten über Antrag gemäß § 1 der Kundmachung des Wiener Stadtsenates vom 27. Jänner 1948 betreffend Erteilung von Ausnahmebewilligungen von der Reinigungs- und Bestreuungspflicht von Gehwegen (Amtsblatt der Stadt Wien 1948 Nr. 10 S. 10) für die auf der Ringstraße vom Goethedenkmal bis zum Burgtheater neben der Parkmauer des Burg- und Volksgarte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte in der am 13. November 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage die Zahlung von S 49.189,86 (Reparaturschaden von S 45.889,86, Wertminderung von S 3.000,--, pauschalierte unfallkausale Spesen von S 300,--) s.A. mit der
Begründung: , die Beklagte habe ihre Verpflichtung, auf dem betreffenden Straßenstück für die Verkehrssicherheit zu sorgen, verletzt. Sie hätte angesichts der voraussehbaren Witterungs- und Temperaturverhältnisse früher mit e... mehr lesen...
Begründung: Am 10. April 1986 gegen 23,55 Uhr ereignete sich auf der Brenner Autobahn auf der Lueg-Brücke ein Verkehrsunfall, an dem das Fahrzeug des Ego H***, gelenkt von Hermann K***, mit dem polizeilichen Kennzeichen T 20.428 und ein Fahrzeug der J. D*** KG beteiligt waren. Die klagende Partei bezahlte als Kaskoversicherer H*** diesem den dabei entstandenen Schaden von 408.481 S und als dessen Haftpflichtversicherer der J. D*** KG deren Schaden von 251.496 S. Die klagende Parte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin forderte vom Beklagten ein Schmerzengeld von S 200.000,-- s.A., weil sie am 8.12.1983 zwischen 16,00 und 17,00 Uhr in Steyr, Enge Gasse 12, auf der vereisten und nicht gestreuten Fahrbahn, die eines besonderen Gehsteiges ermangle, zum Sturz gekommen sei und sich einen Oberschenkelbruch zugezogen habe. Der Beklagte habe es als Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Hauses Enge Gasse 12 unterlassen, die Straße vor diesem Objekt zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a AStVO §93
Rechtssatz: Obwohl sich eine Gemeinde grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die Anrainer ihrer Verpflichtung zur Säuberung und Bestreuung der Straße nachkommen, kann neben der Haftung des Grundstückseigentümers nach § 93 StVO auch eine Haftung des Wegehalters bestehen, wenn ihm wegen des mangelhaften Zustandes des Weges der Vorwurf des Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit gemacht werden kann. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 25. November 1983 als Fußgängerin vor dem Hause Eferding Stadtplatz Nr. 8 zufolge Eisglätte zu Sturz und brach sich dabei das rechte Handgelenk. Sie behauptet, der Beklagte, der im vorgenannten Haus Mieter eines Geschäftes sei, habe vom Hauseigentümer gemäß § 93 Abs 5 StVO die Verpflichtung zur Gehsteigreinigung und Streuung übernommenen und dieser Verpflichtung zuwidergehandelt, weil der Gehsteig zur Unfallszeit nicht gestreut gewesen sei.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. Oktober 1983 gegen 8.30 Uhr ereignete sich auf der Autobahnbrücke Kufstein der A 12 Inntal-Autobahn in Fahrtrichtung Innsbruck ein Verkehrsunfall, bei welchem der PKW des Klägers, Marke BMW 323 i, polizeiliches Kennzeichen St 57.O41, schwer beschädigt wurde. Der Kläger wurde bei dem Unfall verletzt. Er begehrte von der Beklagten den Ersatz seines Schaden von S 205.656,-- (Reparaturkosten S 175.676,--, PKW-Wertminderung S 10.000,-- und Schmerzengeld S 20... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs1StVO §93
Rechtssatz: Daß man von der Straße durch ein Tor in den Hof eines Hauses gelangen kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme, es handle sich bei diesem Hof um eine öffentliche Verkehrsfläche. Demnach sind die Bestimmungen des § 93 StVO nicht anwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 643/85 Entscheidungstext OGH 20.11.1985 7 Ob 643/85 Veröff: SZ 58/13 = ZVR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.4.1984 verstorbene Lutz Absolon war Eigentümer des Hauses Bad Aussee, Kurhausplatz 57. Dieses Objekt besteht aus einem Wohnhaus mit L-förmigem Grundriß, an welches nördlich ein kleiner Hofraum anschließt. Die östliche Giebelseite des Wohnhauses steht unmittelbar am Rand der hier vorbeiführenden Gemeindestraße. Der anschließende Gebäudetrakt ist ost-west-orientiert. Der Hofraum ist zur Gemeindestraße durch eine rund 2,5 m hohe Mauer abgeschlossen. Unmit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 3.2.1981 in Salzburg auf dem Gehsteig in der Nähe der O-Busstation Mirabellplatz und erlitt hiebei einen komplizierten Bruch des rechten Knächels. Er begehrt einen Schadenersatzbetrag von S 373.579,89 und die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für künftige Schäden. Er brachte vor, er sei auf Eisbuckeln ausgerutscht, die die Beklagte in grob fahrlässiger Weise weder entfernt noch bestreut habe. Die Beklagte hafte als Halter des Geh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17.10.1980 stürzte gegen 16 Uhr in der Gemeinde B auf dem sogenannten Watteinweg ein mit Schotter beladener LKW des Klägers über eine Böschung ab. Das Fahrzeug wurde beschädigt; Personenschaden trat nicht ein. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Unfall die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 108.749,39 samt Anhang (Fahrzeugschaden). Der Höhe nach ist der Klagsbetrag nicht strittig. Dem G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 1. 1981 ereignete sich kurz nach 11 Uhr in B***** im Bereich der Verbindung der Raiffeisenstraße mit der Bahnhofstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger auf schneebedeckter Straße zu Sturz kam und von einem LKW mit dem Kennzeichen S ***** überfahren und schwer verletzt wurde. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde unter anderem gegen den Zweitbeklagten zu 4 U 600/81 des BG Zell am See ein Strafverfahren eingeleitet; er wurde rechtskräftig freigesproche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung von S 280.000,-- s.A. an Schmerzengeld und Verdienstentgang und die Feststellung, daß die Beklagten ihm für künftige Schäden aus dem Unfall vom 3.2.1980 auf dem Postamtsvorplatz in B C hafteten. Der Kläger sei an diesem Tag auf dem mit Schnee bedeckten, nicht geräumten und unbestreuten Postamtsvorplatz zu Sturz gekommen und habe sich verletzt. Die Beklagten beantragten die Abwe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a AStVO §93
Rechtssatz: Dem Geschädigten kann sowohl ein unter das Haftungsprivileg des § 1319a ABGB fallender Ersatzanspruch gegen den Halter des Weges als auch ein nicht auf die Schuldformen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit eingeschränkter Ersatzanspruch gegen den Anrainer zustehen. Ist der Anrainer zugleich Wegehalter, kann der Geschädigte wählen, auf welche Bestimmungen er seinen Anspruch stützen will. Fehlt es an... mehr lesen...
Begründung: Vom Wohnviertel E***** in S***** führt die sogenannte H*****stiege, die beiderseits durchgehend bewaldet ist, zum angrenzenden Villenviertel N*****. Über die H*****stiege gelangt man auch zum Hauptgeschäftszentrum der Stadt. Am 14. 1. 1982 gegen 6:45 Uhr kam der Kläger etwa 60 m nach Beginn der H*****stiege auf der ersten Stufe nach einem 7 m langen Flachstück zu Sturz, wodurch er schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrt den Ersatz des Verdienstentgangs von 44.120,30 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1StVO §93
Rechtssatz: Kein Mitverschulden der zufolge Glatteis auf dem Gehsteig und ungenügender Streuung Gestürzten, wenn diese mit Winterschnürschuhen mit profilierten Gummisohlen ausgerüstet war und gar nicht die Möglichkeit hatte, die Gehsteigbeschaffenheit ständig im Auge zu behalten und den unbestreuten Stellen des Gehsteiges auszuweichen. Entscheidungstexte 6 Ob 676... mehr lesen...
Der Kläger stürzte am 22. Jänner 1978 nach dem Verlassen des Friedhofes in F auf dem schneebedeckten Weg entlang der Friedhofsmauer und zog sich hiebei einen Oberschenkelhalsbruch links zu. Er begehrt unter Einräumung eines Eigenverschuldens im Ausmaß von einem Drittel von beiden Beklagten den Ersatz eines Betrages von 97 864.60 S (je zwei Drittel eines Schmerzensgeldes von 140 000 S und des Ersatzes eines Aufwandes für Armstützkrücken von 143 S; das sind richtig 93 428.66 S) sowie di... mehr lesen...
Norm: StVO §93
Rechtssatz: Als Liegenschaft sind sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 555/81 Entscheidungstext OGH 11.06.1981 7 Ob 555/81 Veröff: SZ 54/92 = ZVR 1982/146 S 133 8 Ob 76/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1986 8 Ob 76/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a AStVO §93
Rechtssatz: Der Liegenschaftseigentümer im Sinne des § 93 Abs 1 StVO oder eine gemäß § 93 Abs 5 StVO an seine Stelle tretende Person sind nicht als Halter eines Weges im Sinne des § 1319a ABGB anzusehen und haben daher bei Verletzung ihrer Pflichten nach § 93 StVO auch für leichte Fahrlässigkeit einzustehen. Entscheidungstexte 3 Ob 512/80 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1976, 16 Uhr, kam der Kläger auf dem vereisten Gehsteig vor dem Haus Salzburg, L-Gasse 27, zum Sturz und wurde schwer verletzt. Er begehrte von der Erstbeklagten als Eigentümerin des Hauses L-Gasse 27 und vom Zweitbeklagten als Hausbesorger den Ersatz seiner mit 123 795.44 S bezifferten Schäden und die Feststellung der Haftung beider Beklagten für alle (künftigen) Schäden. Beide Beklagten hätten ihre Pflicht, den Gehsteig stets sauber und eisfrei zu halten, gröblichs... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der Behauptung, am 9. Feber 1976 auf dem vereisten und nicht gestreuten Gehsteig vor dem Eingang in das Gasthaus des Beklagten gestürzt zu sein und hiedurch Verletzungen mit Dauerfolgen erlitten zu haben, den Ersatz ihres Schadens im Gesamtbetrag von 71 497.52 S samt Anhang und die Feststellung der Haftung des Beklagten für sämtliche sich aus dem Unfall vom 9. Feber 1976 ergebenden Dauerschäden und Folgen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zur Gänze stat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a BStVO §93
Rechtssatz: Die Vernachlässigung der Streupflicht durch den Halter des Weges ist nach Vorschrift des § 1319a ABGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 8 Ob 229/78 Entscheidungstext OGH 26.01.1979 8 Ob 229/78 Veröff: EvBl 1979/157 S 435 2 Ob 24/79 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 2 Ob 24/79 Veröff: RZ 1979/59... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §1295 IId3ABGB §1313a IIaABGB §1315 IStVO §93
Rechtssatz: Die Gemeinde, die gemäß § 93 Abs 5 StVO die Schneeräumungs- und Bestreuungsverpflichtungen übernommen hat, haftet für das Verschulden desjenigen, der die grundsätzlichen organisatorischen Maßnahmen für den Einsatz des Personals und der Maschinen und die Überwachung des eingesetzten Personals zu treffen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Ohne ausdrückliches Übereinkommen mit den Liegenschaftseigentümern, deren Grundstücke an die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehewege angrenzen, übernahm es die beklagte Partei, die Stadtgemeinde K, im Ortsgebiet neben der Fahrbahn auch die Gehsteige und Gehwege im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Im Jahre 1971 war für diese Räum- und Streutätigkeit in K der Stadtbaumeister Ing. Norbert C verantwortlich, der die genannten Agenden j... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3StVO §93
Rechtssatz: Bei einer Betreuungspflicht für fünfzig Kilometer Straßen und Gehsteige sind die durch die erforderliche Koordination von Räumgeräten und Streugeräten bedingten Zeitdifferenzen zwischen Räumung und Streuung unvermeidlich. Es hieße die im Sinn des § 93 StVO zu stellenden Anforderungen überspannen, müßte jegliche durch Schneefall bedingte Gefahr in einem Arbeitsgang beseitigt werden. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3ABGB §1311 IIbBStG §5nö StRG §34StVO §88StVO §93
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Normen über die Streupflicht ist lediglich, Personen vor Schaden zu bewahren, die eine Verkehrsfläche bestimmungsgemäß und unter Aufbietung der erforderlichen Sorgfalt benützen. Wer eine solche Verkehrsfläche als Rutschbahn benützt, weil sie nicht gestreut ist, tut dies auf eigene Gefahr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger stürzte am 13. 1. 1967 in K auf einem Gehsteig. Er begehrte Schadenersatz im Betrage von S 46.372.- sA und DM 5499.93 sA sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten (Gemeinde K) für seinen künftigen Schaden, weil die Beklagte "offenbar" die Schneeräum- und Streuverpflichtung im Unfallsbereich gemäß § 93 StVO übernommen, aber nicht erfüllt habe. Die Beklagte beantragte Klagsabweisung und bestritt, eine Verpflichtung im Sinne des § 93 Abs 5 StVO übernommen zu haben. Der ... mehr lesen...