Norm
StVO §1 Abs1Rechtssatz
Daß man von der Straße durch ein Tor in den Hof eines Hauses gelangen kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme, es handle sich bei diesem Hof um eine öffentliche Verkehrsfläche. Demnach sind die Bestimmungen des § 93 StVO nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0073111Dokumentnummer
JJR_19851120_OGH0002_0070OB00643_8500000_002