RS OGH 1983/7/7 6Ob676/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1983
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Norm

ABGB §1304 A1
StVO §93

Rechtssatz

Kein Mitverschulden der zufolge Glatteis auf dem Gehsteig und ungenügender Streuung Gestürzten, wenn diese mit Winterschnürschuhen mit profilierten Gummisohlen ausgerüstet war und gar nicht die Möglichkeit hatte, die Gehsteigbeschaffenheit ständig im Auge zu behalten und den unbestreuten Stellen des Gehsteiges auszuweichen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 676/82
    Entscheidungstext OGH 07.07.1983 6 Ob 676/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026789

Dokumentnummer

JJR_19830707_OGH0002_0060OB00676_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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