Begründung: Im Genehmigungsverfahren für ein von der beklagten Stadtgemeinde geplantes Strandbad ersuchte ein Miteigentümer einer Nachbarliegenschaft im Mai 1962 dringend darum, dafür Vorsorge zu treffen, dass in dem durch die Seemauer und das Nachbargrundstück gebildeten Dreieck keine Ablagerungen im ufernahen Wasserbereich mehr erfolgen. Diesen Wunsch äußerten die Eigentümer der Nachbarliegenschaft auch in ihrem Schreiben vom 2. 7. 1962 unter Hinweis auf die Ausführungen des Sachv... mehr lesen...
Begründung: Die 1990 geborene Klägerin stürzte am 16. Februar 2005 um ca 7:05 Uhr auf dem Gehweg, der zwischen den im Eigentum der Beklagten stehenden Häusern S***** 8 und 10 in Linz liegt, da ihr der linke Fuß seitlich wegrutschte. Die Klägerin erlitt durch den Sturz einen Bruch des linken Außenknöchels. Die Schneeräumung und Streuung des Weges wird für die Beklagte schon seit mehreren Jahren von ihrem Hausbesorger durchgeführt. Die Klägerin begehrt 5.600 EUR, davon 5.550 EUR Sch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michael K*****, vertreten durch Mag. Alois Pirkner, Rechtsanwalt in Tamsweg, gegen die beklagte Partei Helmut G*****, vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber,... mehr lesen...
Begründung: Die 1970 geborene Klägerin stürzte am 21. 2. 2000 zwischen 8.00 Uhr und 8.20 Uhr auf einer vereisten Stelle auf der im Privateigentum von Maria D***** stehenden Liegenschaft M*****straße 22, D*****, auf dem Vorplatz vor dem Geschäftseingang einer Filiale der d***** GmbH. Die Klägerin wurde dadurch erheblich verletzt, sie erlitt einen Verrenkungsbruch des linken oberen Sprunggelenks. Die Klägerin musste operiert werden und war länger arbeitsunfähig. Im Vorprozess 8 Cg 1... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Auch eine nur teilweise Überbindung der Pflichten gemäß § 93 Abs 1 StVO ist möglich (vergleiche VwGH 84/02/0281). Entscheidungstexte 2 Ob 156/05p Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 156/05p 2 Ob 36/12a Entscheidungstext OGH 20.11.2012 2 Ob 36/12a Vgl auch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marianne P*****, vertreten durch Dr. Josef Peißl, Rechtsanwalt in Köflach, gegen die beklagte Partei F***** P***** Sportpark GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Semlitsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 1. 1996 kam die Klägerin um ca 11 Uhr 30 auf dem nicht ausreichend bestreuten Gehsteig vor dem Haus ***** auf einer dünn mit Schnee bedeckten Eisplatte zu Sturz und zog sich dabei multiple Verletzungen zu. Die Unfallstelle befand sich etwa einen halben Meter von der Hauswand entfernt. Die Klägerin hat aus diesem Unfallereignis gegen die beklagten Parteien (und weitere Personen, gegen die das Klagebegehren mittlerweile zurückgezogen wurde) einen der Höhe n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Sie hat den Zweitbeklagten mit der Betreuung des Gehsteiges beauftragt. Die Klägerin kam am 7.1.1993 gegen 8.30 Uhr auf diesem Gehsteig zu Sturz und verletzte sich. Die Klägerin begehrte von den beklagten Parteien zuletzt Zahlung von S 171.600 an Schmerzengeld und Schadenersatz mit der
Begründung: , der Zweitbeklagte sei am Unfallstag, an welchem Temperaturen unter 0o und Nieselregen geherr... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Eine Verletzung der im § 93 StVO normierten Verpflichtung kann auch darin liegen, daß ein Hausbesorger es unterließ, vor zweiundzwanzig Uhr des Vortrages den Gehsteig von Schnee und Eisresten zu säubern (so schon ZVR 70/197 = 12 Os 8-10/70). Entscheidungstexte 7 Ob 561/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 7 Ob 561/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Pächter einer in Graz an der Kreuzung der Conrad von Hötzendorf-Straße und der Fröhlichgasse gelegenen Tankstelle. Der Tankstellenbereich wird von einem Gehsteig begrenzt, der von der Conrad von Hötzendorf-Straße in einer Rundung in die Fröhlichgasse weiterführt und an dem dort befindlichen Bahndamm endet. Die dem Eigentümer der Tankstellenbetriebsliegenschaft obliegende Verpflichtung zur Säuberung und Bestreuung des Gehsteiges nach § 93 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin forderte vom Beklagten ein Schmerzengeld von S 200.000,-- s.A., weil sie am 8.12.1983 zwischen 16,00 und 17,00 Uhr in Steyr, Enge Gasse 12, auf der vereisten und nicht gestreuten Fahrbahn, die eines besonderen Gehsteiges ermangle, zum Sturz gekommen sei und sich einen Oberschenkelbruch zugezogen habe. Der Beklagte habe es als Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Hauses Enge Gasse 12 unterlassen, die Straße vor diesem Objekt zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 25. November 1983 als Fußgängerin vor dem Hause Eferding Stadtplatz Nr. 8 zufolge Eisglätte zu Sturz und brach sich dabei das rechte Handgelenk. Sie behauptet, der Beklagte, der im vorgenannten Haus Mieter eines Geschäftes sei, habe vom Hauseigentümer gemäß § 93 Abs 5 StVO die Verpflichtung zur Gehsteigreinigung und Streuung übernommenen und dieser Verpflichtung zuwidergehandelt, weil der Gehsteig zur Unfallszeit nicht gestreut gewesen sei.... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Daraus, daß sich jemand mit einem anderen gelegentlich die Reinigung eines Gehsteigs, an dem er nicht Anrainer ist, teilte, kann noch nicht der Schluß gezogen werden, daß er rechtsgeschäftlich dessen Säuberung übernahm bzw sich konkludent eine solche Verpflichtung auferlegte. Entscheidungstexte 8 Ob 76/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1986 8 Ob 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 1. 1981 ereignete sich kurz nach 11 Uhr in B***** im Bereich der Verbindung der Raiffeisenstraße mit der Bahnhofstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger auf schneebedeckter Straße zu Sturz kam und von einem LKW mit dem Kennzeichen S ***** überfahren und schwer verletzt wurde. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde unter anderem gegen den Zweitbeklagten zu 4 U 600/81 des BG Zell am See ein Strafverfahren eingeleitet; er wurde rechtskräftig freigesproche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung von S 280.000,-- s.A. an Schmerzengeld und Verdienstentgang und die Feststellung, daß die Beklagten ihm für künftige Schäden aus dem Unfall vom 3.2.1980 auf dem Postamtsvorplatz in B C hafteten. Der Kläger sei an diesem Tag auf dem mit Schnee bedeckten, nicht geräumten und unbestreuten Postamtsvorplatz zu Sturz gekommen und habe sich verletzt. Die Beklagten beantragten die Abwe... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1976, 16 Uhr, kam der Kläger auf dem vereisten Gehsteig vor dem Haus Salzburg, L-Gasse 27, zum Sturz und wurde schwer verletzt. Er begehrte von der Erstbeklagten als Eigentümerin des Hauses L-Gasse 27 und vom Zweitbeklagten als Hausbesorger den Ersatz seiner mit 123 795.44 S bezifferten Schäden und die Feststellung der Haftung beider Beklagten für alle (künftigen) Schäden. Beide Beklagten hätten ihre Pflicht, den Gehsteig stets sauber und eisfrei zu halten, gröblichs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer und Halter des Personenkraftwagens Peugeot 504 mit dem pol. Kennzeichen *****. Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses in A*****. Am 24. 1. 1979 fiel von diesem Haus eine Dachlawine auf den PKW des Klägers herab und beschädigte ihn. Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 17.432,72 S sA an Reparaturkosten und Spesen mit folgender
Begründung: Er habe am 24. 1. 1979 gegen 19 Uhr seinen PKW nebe... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §1295 IIa2ABGB §1315 IIdStVO §93 Abs1StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Bei der Haftung des Eigentümers nach § 93 Abs 1 StVO ist nicht allein von sachenrechtlichen Grundsätzen auszugehen, sondern es haftet bereits der außerbücherliche Eigentümer, wenn ihm bereits die Liegenschaft mit ihren gesamten Rechten und Pflichten übergeben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 656/78 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1315 IIdStVO §93 Abs5
Rechtssatz: Überträgt der Eigentümer seine Verpflichtung, Gehsteige zu reinigen und zu säubern durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen, tritt der in einem solchen Fall durch das Rechtsgeschäft Verpflichtete in jeder, insbesonders auch in zivilrechtlicher Hinsicht, an die Stelle des Eigentümers. Entscheidungstexte 1 Ob 625/78 Entscheidu... mehr lesen...
Ohne ausdrückliches Übereinkommen mit den Liegenschaftseigentümern, deren Grundstücke an die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehewege angrenzen, übernahm es die beklagte Partei, die Stadtgemeinde K, im Ortsgebiet neben der Fahrbahn auch die Gehsteige und Gehwege im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Im Jahre 1971 war für diese Räum- und Streutätigkeit in K der Stadtbaumeister Ing. Norbert C verantwortlich, der die genannten Agenden j... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3StVO §93 Abs2StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Der Hausbesorger ist nach dem Gesetz zur Erfüllung der die Hauseigentümer nach § 93 Abs 2 StVO treffenden Pflichten nicht verbunden. Nur wenn er nach § 93 Abs 5 StVO bzw § 4 Abs 3 HbG durch Rechtsgeschäft diese den Hauseigentümer treffende Verpflichtung übernimmt, tritt er an die Stelle des Hauseigentümers. Entscheidungstexte 4 Ob 559/... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 340 KG B, auf der sich ein Haus befindet. Das Dach dieses Hauses ist mit Blech gedeckt, weist aber auf der Straßenseite nicht die sonst bei Blechdächern üblichen eisernen Schneerechen auf. Als Schneefänger sind vielmehr Kanthölzer montiert, wobei jedoch zwischen der Dachhaut und der Unterkante der Kanthölzer ein durchlaufender Schlitz in einer Breite von 5 bis 6 cm vorhanden ist; außerdem besteht zwischen zweien dieser... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1297ABGB §1315 IIdABGB §1319StVO §93 Abs2StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Kann § 93 Abs 2 StVO nicht in Anspruch genommen werden, ist § 93 Abs 5 StVO, was die Übertragung der Haftung für Dachlawinenschäden betrifft, unmittelbar nicht anwendbar. Auch außerhalb des Geltungsbereiches des § 93 Abs 5 StVO kann sich jedoch ein Miteigentümer auch eines anderen Miteigentümers zur Besorgung seiner Angelegenheiten und damit auch der O... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 LABGB §1295 IId3StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Stillschweigende Übernahme der winterlichen Säuberung von Gehsteigen im Ortsgebiet durch eine Gemeinde. Entscheidungstexte 2 Ob 179/71 Entscheidungstext OGH 09.12.1971 2 Ob 179/71 Veröff: SZ 44/187 = RZ 1972,169 8 Ob 581/85 Entscheidungstext OGH 10.10.1985 8 Ob 5... mehr lesen...
Der Kläger stürzte am 13. 1. 1967 in K auf einem Gehsteig. Er begehrte Schadenersatz im Betrage von S 46.372.- sA und DM 5499.93 sA sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten (Gemeinde K) für seinen künftigen Schaden, weil die Beklagte "offenbar" die Schneeräum- und Streuverpflichtung im Unfallsbereich gemäß § 93 StVO übernommen, aber nicht erfüllt habe. Die Beklagte beantragte Klagsabweisung und bestritt, eine Verpflichtung im Sinne des § 93 Abs 5 StVO übernommen zu haben. Der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2ABGB §1295 IId3ABGB §1315 IBStG §5StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Übernimmt die Gemeinde die Verpflichtung des Anrainers nach § 93 StVO, so haftet sie so, wie der Anrainer gehaftet hat, dh für das Verschulden der Straßenpflegeorgane gegebenenfalls nach § 1315 ABGB, nicht nach § 11 BStG (unter ausdrücklicher Ablehnung der E JBl 1958,336). Entscheidungstexte 2 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Keine Streupflicht der Hausbesorgerin, wenn durch das Bestreuen die Rutschgefahr nur teilweise und für eine praktisch nicht ins Gewicht fallende Zeit (Fünf bis Zehn Minuten) beseitigt werden kann, sodass das Streuen praktisch zwecklos ist, wenn es nicht in einer unzumutbaren Weise wiederholt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 141/69 E... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Der Auftrag an einen Dienstnehmer, den Gehsteig zu reinigen, ist eine rechtsgeschäftlichen Übertragung im Sinne des § 93 Abs 5 StVO. Entscheidungstexte 7 Ob 171/67 Entscheidungstext OGH 11.10.1967 7 Ob 171/67 Veröff: ZVR 1968/148 S 263 1 Ob 37/75 Entscheidungstext OGH 09.04.1975 1 Ob 37/75 Veröff: Mie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 ff IIa2ABGB §1311 IIcABGB §1315 IIdABGB §1319StVO §93 Abs1-3StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Die Unterlassung von Maßnahmen gegen das Abgehen einer Dachlawine, durch die ein beim Haus geparktes Kraftfahrzeug beschädigt wurde, kann den Eigentümer des Hauses nicht angelastet werden, wenn sie einen Hausverwalter bestellt haben, der eine Hausbesorgerin mit der Schneesäuberung beauftragt hat, und weder die Untüchtigkeit des Hausverwalters ... mehr lesen...