Norm
ABGB §1295 ff IIa2Rechtssatz
Die Unterlassung von Maßnahmen gegen das Abgehen einer Dachlawine, durch die ein beim Haus geparktes Kraftfahrzeug beschädigt wurde, kann den Eigentümer des Hauses nicht angelastet werden, wenn sie einen Hausverwalter bestellt haben, der eine Hausbesorgerin mit der Schneesäuberung beauftragt hat, und weder die Untüchtigkeit des Hausverwalters noch die der Hausbesorgerin nachgewiesene ist - wofür der Geschädigte beweispflichtig ist - und auch den Hauseigentümern eine Vernachlässigung ihrer Überwachungspflicht nicht zur Last liegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0023286Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009