Norm
ABGB §431Rechtssatz
Bei der Haftung des Eigentümers nach § 93 Abs 1 StVO ist nicht allein von sachenrechtlichen Grundsätzen auszugehen, sondern es haftet bereits der außerbücherliche Eigentümer, wenn ihm bereits die Liegenschaft mit ihren gesamten Rechten und Pflichten übergeben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011326Dokumentnummer
JJR_19790704_OGH0002_0030OB00656_7800000_001