Mit dem Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 19. September 1996 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 3. Mai 1995 in der Zeit von 12.09 Uhr bis 12.25 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Salzburg mit ihrem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühr geparkt zu haben. Sie habe dadurch § 7 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 1 des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzbur... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/17/0219 E 24. Jänner 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0149 E 28. Oktober 1998 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Folge der Zweckwidmung eines Teiles einer Straße mit öffentlichem Verkehr als Ladezone zugunsten bestimmter Verkehrsteilnehmer ist eine Zweckgebundenheit dahing... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 1998 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 2 und Abs. 2a lit. c StVO 1960 iVm § 89a Abs. 7 und 7a leg. cit. verpflichtet, die Kosten für die Entfernung ihres am 28. September 1997 um ca. 17.52 Uhr verkehrsbehindernd im Halteverbot in der Ladezone in Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße, gegenüber Bogen Nr. 49, abgestellten nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges in der Höhe von insgesamt S 2.628,-- a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs3;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Zwar ist es nicht erforderlich, daß sich der Lenker eines in einer Ladezone abgestellten Fahrzeuges stets in dessen unmittelbarer Nähe befindet (Hinweis E 24. 11. 1993, 93/02/0159), eine Ladetätigkeit muß jedoch, soll sie dem Gesetz entsprechen, gemäß § 62 Abs. 3 StVO unverzüglich begonnen und durchgef... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs3;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Folge der Zweckwidmung eines Teiles einer Straße mit öffentlichem Verkehr als Ladezone zugunsten bestimmter Verkehrsteilnehmer ist eine Zweckgebundenheit dahingehend, daß zu der erlaubten Tätigkeit nur all jene Handlungen zählen, für deren leichtere Durchführung die Zweckwidmung notwendig wurde (Hinwei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 24. April 1991 von 09.20 Uhr bis 09.35 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug geparkt, ohne Ladetätigkeiten durchgeführt zu haben, obwohl an dieser Stelle ein Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel "Montag - Freitag (werktags) von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;
Rechtssatz: Wird nach § 62 Abs 3 StVO ein Fahrzeug auf der Straße für eine Ladetätigkeit aufgestellt, so muß mit einer solchen begonnen und diese durchgeführt werden. Diese Gesetzesstelle erlaubt es aber nicht, daß vor der beabsichtigten Ladetätigkeit Vorbereitungshandlungen durchgeführt werden, die so weit gehen, daß sich der Lenker ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. April 1992 von 11.45 bis gegen 12.15 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem näher beschriebenen Ort in einem durch Vorschriftszeichen gemäß § 52 Z. 13b StVO, mit den Zusatztafeln Montag bis Freitag (werktags) von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit mit Lkw, kundgemachten Halte- und Parkverbot gepar... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;
Rechtssatz: So wie das "Heranschaffen" von Waren zu den erlaubten Tätigkeiten gehört (Hinweis E 15.6.1965, 1924/64), ist zwar auch das "Wegschaffen" von Waren dazu zu zählen (Hinweis zum erforderlichen räumlichen Naheverhältnis zur Ladezone E 29.9.1993, 93/02/0115). Damit ist für den Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litc;StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/05 90/18/0125 4 Stammrechtssatz Durch die Errichtung von Ladezonen soll ermöglicht werden, Ladetätigkeit an Stellen durchzuführen, wo dies nicht besonders umständlich ist, sondern im Gegenteil die Lade... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 27. April 1992 von 11.10 bis 11.35 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zum Parken abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" (Zusatztafel: ausgenommen Ladetätigkeit von 8.00 bis 21.00 Uhr) kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestehe und kein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;
Rechtssatz: Schon nach der Lebenserfahrung ist unter Beladen und Entladen (iSd § 62 Abs 1 StVO) zu verstehen, daß für diese Tätigkeit der Aufstellplatz des Fahrzeuges sich möglichst unmittelbar beim "Lagerplatz" oder in dessen allernächster Nähe befindet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 16. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. August 1989 von 10.45 Uhr bis 11.05 Uhr in Salzburg, G-Gasse Nr. nn, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" (werktags Montag bis Freitag 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 6.30 Uhr bis 13.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr) abgestellt, ohn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;
Rechtssatz: Wenngleich es nicht erforderlich ist, daß sich der Lenker während der Ladetätigkeit stets in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges befindet, kann bei Verstreichen eines Beobachtungszeitraumes von (hier) 25 Minuten, in dem keinerlei auf eine Ladetätigkeit hinweisende Vorgänge festzuste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §62 Abs3;VStG §44a lita;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Im Falle der Durchführung einer Ladetätigkeit geht das anfänglich erlaubte Abstellen des Fahrzeuges nach dem für eine Ladetätigkeit vom Halteverbot und Parkverbot ausgenommenen Zeitraum in ein gem § 24 Abs 1 lit a StVO verbotenes Abstellen über... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war mit einer Strafverfügung, zwei Beschuldigten-Ladungsbescheiden und einem Straferkenntnis innerhalb der am 19. April 1989 endenden Verjährungsfrist im Sinne des § 31 Abs. 1 und 2, zweiter Fall VStG 1950 vorgeworfen worden, er habe am 19. Oktober 1988 in der Zeit von 7.25 bis 7.36 Uhr in Wien 20, Nordwestbahnstraße 89, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln kundgemachtes Halteverbot bestanden... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litc;StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Errichtung von Ladezonen soll ermöglicht werden, Ladetätigkeit an Stellen durchzuführen, wo dies nicht besonders umständlich ist, sondern im Gegenteil die Ladetätigkeit durch einen möglichst geringen Transportweg einfach und ze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §10;StVO 1960 §52 lita Z13a;StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wurde der Bericht des Meldungslegers, aus dem hervorgeht, daß innerhalb der Tatzeit in der Ladezone am vom Besch gelenkten LKW keinerlei Ladetätigkeit durchgeführt worden war, mit dem übrigen Inhalt des Verwalt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3393/78 E 27. Juni 1980 VwSlg 10182 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Wird nach dieser Gesetzesstelle ein Fahrzeug auf der Straße für eine Ladetätigkeit aufgestellt, so muß mit einer solchen unverzüglich begonnen und diese durchgeführt werden. Diese Gesetzesstelle erlaubt es aber nicht, daß vor der beabsicht... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §62 Abs1;StVO 1960 §62 Abs3;
Rechtssatz: Das Zusammentragen von Ladegut kann nicht mehr als Ladetätigkeit angesehen werden, sondern stellt eine (unerlaubte) (Hinweis E 27.6.1980, 3393/78, VwSlg 10182 A/1980) Vorbereitungshandlung dazu dar; daran vermag auch die allenfalls gegebene Weitläufigkeit eines Betriebsgeländes nichts zu ändern, wei... mehr lesen...