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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §24 Abs1 lita;Rechtssatz
Im Falle der Durchführung einer Ladetätigkeit geht das anfänglich erlaubte Abstellen des Fahrzeuges nach dem für eine Ladetätigkeit vom Halteverbot und Parkverbot ausgenommenen Zeitraum in ein gem § 24 Abs 1 lit a StVO verbotenes Abstellen über.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030257.X03Im RIS seit
12.06.2001