RS Vwgh 1990/10/5 90/18/0125

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Veröffentlicht am 05.10.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §62 Abs1;
StVO 1960 §62 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3393/78 E 27. Juni 1980 VwSlg 10182 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Wird nach dieser Gesetzesstelle ein Fahrzeug auf der Straße für eine Ladetätigkeit aufgestellt, so muß mit einer solchen unverzüglich begonnen und diese durchgeführt werden. Diese Gesetzesstelle erlaubt es aber nicht, daß vor der beabsichtigten Ladetätigkeit Vorbereitungshandlugen durchgeführt werden, die so weit gehen, daß sich der Lenker des betreffenden Fahrzeuges von diesem entfernen und erst jemanden aus einer Wohnung holen muß, um dann nach dessen Eintreffen mit der (an sich gestatteten) Ladetätigkeit beginnen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180125.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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