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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §62 Abs3;Rechtssatz
Zwar ist es nicht erforderlich, daß sich der Lenker eines in einer Ladezone abgestellten Fahrzeuges stets in dessen unmittelbarer Nähe befindet (Hinweis E 24. 11. 1993, 93/02/0159), eine Ladetätigkeit muß jedoch, soll sie dem Gesetz entsprechen, gemäß § 62 Abs. 3 StVO unverzüglich begonnen und durchgeführt werden (Hinweis E 19. 6. 1991, Zl. 90/03/257, ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030149.X01Im RIS seit
12.06.2001