RS Vwgh 1998/10/28 98/03/0149

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §62 Abs3;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Zwar ist es nicht erforderlich, daß sich der Lenker eines in einer Ladezone abgestellten Fahrzeuges stets in dessen unmittelbarer Nähe befindet (Hinweis E 24. 11. 1993, 93/02/0159), eine Ladetätigkeit muß jedoch, soll sie dem Gesetz entsprechen, gemäß § 62 Abs. 3 StVO unverzüglich begonnen und durchgeführt werden (Hinweis E 19. 6. 1991, Zl. 90/03/257, ua).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030149.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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