Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1991 um 7.07 Uhr an einem näher bezeichneten Ort der Tauernautobahn A 10 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw trotz einer durch Vorschriftszeichen kundgemachten erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 133 km/h gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993030102.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 29. März 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Oktober 1993 um 17.39 Uhr auf einer bestimmt bezeichneten Stelle der Tauernautobahn A10 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Fahrtrichtung Salzburg gelenkt, und zwar trotz einer durch Vorschriftszeichen kundgemachten erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 152 km/h. Er habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §5;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Angabe des Besch im Verwaltungsstrafverfahren, er habe eine erhöhte Geschwindigkeit gewählt, weil seine Tochter dringend die Toilette aufsuchen habe müssen, ergibt sich, daß er den tatbildmäßigen Erfolg (Geschwindigkeitsüberschreitung) nic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz verpflichtet, die Kosten für die Entfernung seines am 30. September 1992 verkehrsbehindernd abgestellten, der Type und dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in der Höhe von S 1.194,-- binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides zu bezahlen. In der Begründung: dieses Bescheides wird festgestellt, am Abstellort des verfahrensgegenständlichen Kraftfahrzeuge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz verpflichtet, die Kosten für die Entfernung seines am 30. September 1992 verkehrsbehindernd abgestellten, der Type und dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in der Höhe von S 1.194,-- binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides zu bezahlen. In der Begründung: dieses Bescheides wird festgestellt, am Abstellort des verfahrensgegenständlichen Kraftfahrzeuge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz verpflichtet, die Kosten für die Entfernung seines am 30. September 1992 verkehrsbehindernd abgestellten, der Type und dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in der Höhe von S 1.194,-- binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides zu bezahlen. In der Begründung: dieses Bescheides wird festgestellt, am Abstellort des verfahrensgegenständlichen Kraftfahrzeuge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/27 92/02/0104 2 Stammrechtssatz Wird der Geltungsbereich des Halteverbotes und Parkverbotes durch eine Zusatztafel mit der Angabe "6m" (laut Verordnung) und einem nach beiden Richtungen weisenden Pfeil unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/27 92/02/0104 2 Stammrechtssatz Wird der Geltungsbereich des Halteverbotes und Parkverbotes durch eine Zusatztafel mit der Angabe "6m" (laut Verordnung) und einem nach beiden Richtungen weisenden Pfeil unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/27 92/02/0104 2 Stammrechtssatz Wird der Geltungsbereich des Halteverbotes und Parkverbotes durch eine Zusatztafel mit der Angabe "6m" (laut Verordnung) und einem nach beiden Richtungen weisenden Pfeil unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 27. Jänner 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 24. Oktober 1991 um 17.30 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs auf der Tauernautobahn A 10 im Gemeindegebiet Zederhaus bei Straßenkilometer 97,166 in Fahrtrichtung Villach die durch Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 71 km/h überschritten. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde hat in einem Verwaltungsstrafverfahren, in welchem der Beschuldigte als Entlastungszeugen eine Person bezeichnet, die sich ständig oder überwiegend im Ausland aufhält... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020397.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 1994 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 10. Juni 1993 um 14.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in R bei Straßenkilometer 6,7 der Bezirksstraße im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" abgestellt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der Be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13a;StVO 1960 §52 lita Z13b;
Rechtssatz: Das zusätzliche Aufstellen eines Vorschriftzeichens "Halten und Parken verboten" innerhalb eines ansonsten ordnungsgemäß kundgemachten Verbotsbereiches schadet nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020286.X01 Im RIS seit 12.06.... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 13. Jänner 1994 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einer Übertretung nach der StVO für schuldig befunden; es wurde eine Geldstrafe von S 1.200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Dagegen erhob der Mitbeteiligte rechtzeitig Einspruch, womit er ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe bekämpfte. In der Folge erließ die Bundespolizeidirektion Wien das Straferkenntnis vom 25... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art11;B-VG Art131 Abs1 Z2;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0020 1
(hier: BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) Stammrechtssatz Die Beschwerdelegitimation des Bundesministers für Gesundheit und öffentlichen Dienst ist gem Art 131 Abs 1 Z 2 B-VG gegeben, wenn eine objektive Rechtsverletzung in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 und den §§ 19, 20 und 21 FrG ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In der Begründung: stellte die belangte Behörde im wesentlichen fest, daß der Beschwerdeführer, der sich seit dem 3. April 1990 im Bundesgebiet aufhalte, als Kellner beschäftigt und gemeinsam mit seinem Vater Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H.... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1993 §18 Abs1 Z1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;KFG 1967 §73;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/25 93/18/0504 3 Stammrechtssatz Die Entziehung der Lenkerberechtigung bietet keine Gewähr dafür, daß der Lenker in Hinkunft keine weiteren Übertretungen der StVO begehen wird (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0247). ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten der am 8. Februar 1993, 23.05 Uhr, erfolgten Entfernung des dem Kennzeichen nach bestimmten, für sie zugelassenen PKW"s von seinem Abstellort vorgeschrieben wurde. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/05 90/18/0176 4 Stammrechtssatz Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinwei... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 20. April 1994 wurden über den Beschwerdeführer wegen vier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 Geldstrafen von insgesamt S 16.000,-- verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Er begründete diesen Antrag mit dem Vorbringen, er sei derzeit auf Grund seiner persönlichen finanziellen Situation ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/06 AW 92/02/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Ve... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Unterlage ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 16 Abs. 2 lit. a StVO 1960 für schuldig erkannt wurde. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpfl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §52 lita Z4a;
Rechtssatz: An einer Straßenstelle, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gemäß § 52 lit a Z 4a StVO gekennzeichnet ist, ist nach dem eindeutigen Wortlaut das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge verboten. Dies umfaßt auch das Überholen durch einspurige Fahrzeuge. Sowohl § 16 Abs 2 lit a StVO als auch der den rech... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...