Entscheidungen zu § 52 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 631-660 von 1.453

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/30 93/02/0033

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. März 1992 um 12.08 Uhr in Wien 23., A-23, Lichtmast U12, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten zu haben, da die mit einem Meßgerät festgestellte Fahrgeschwindigkeit 109 km/h betragen habe. Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/30 93/02/0033

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 22. März 1992 um 12.08 Uhr in Wien 23., A-23, Lichtmast U12, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten zu haben, da die mit einem Meßgerät festgestellte Fahrgeschwindigkeit 109 km/h betragen habe. Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/02/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 3 lit a iVm § 52 Z 10a StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/02/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 3 lit a iVm § 52 Z 10a StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/5/28 93/02/0080

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer (neben anderen Verwaltungsübertretungen, die nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind) einer an einem näher bezeichneten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt begangenen Übertretung des § 52 lit. a Z. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn deswegen eine Geldstrafe von S 400,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.05.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/5/28 93/02/0095

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe fünf Tage) verhängt. Der Beschwerdeführer bekämpft diesen Bescheid mit dem Vorbringen, das von der belangten Behörde zur Verifizierung der von ihm behaupteten psychischen Störungen im Tatzeitpunkt eingeholte medizinische Sachverständigengutachten sei unschlüssig und komme zu einem un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.05.1993

RS Vwgh 1993/5/28 93/02/0080

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020080.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1993

RS Vwgh 1993/5/28 93/02/0095

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Arbeitsordnung Arbeiter österr. Staatsdruckerei 1951 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020095.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/4/28 93/02/0065

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws Übertretungen nach § 52 Z. 15 und nach § 9 Abs. 1 StVO 1960 sowie nach § 102 Abs. 1 KFG 1967 begangen zu haben, weshalb über ihn Geldstrafen von S 500,--, S 800,-- und S 400,-- verhängt wurden. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 93/02/0065

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;StVO 1960 §52 Z15;StVO 1960 §9 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020065.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/4/28 93/02/0065

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws Übertretungen nach § 52 Z. 15 und nach § 9 Abs. 1 StVO 1960 sowie nach § 102 Abs. 1 KFG 1967 begangen zu haben, weshalb über ihn Geldstrafen von S 500,--, S 800,-- und S 400,-- verhängt wurden. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 93/02/0065

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;StVO 1960 §52 Z15;StVO 1960 §9 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020065.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/3/26 AW 93/02/0006

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 14.000,-- verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 1.400,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und verwies zur Begründung: auf seine bescheidenen Einkommensverhältnisse, denen Sorgepflichten für... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.03.1993

RS Vwgh 1993/3/26 AW 93/02/0006

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/18 AW 90/02/0012 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes - Ist einem Bestraften aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten besteht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1993

RS Vwgh 1993/3/26 AW 93/02/0006

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/12 AW 90/17/0010 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Getränkesteuergesetz - Im übrigen ist gemäß § 53 Abs 2 letzter Satz VStG idF der VStGNov 1987 mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/24 92/02/0308

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Juni 1991 um 7.45 Uhr in Wien 9, Müllnergasse 13, ein Kraftfahrzeug abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegeg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/24 92/02/0308

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Juni 1991 um 7.45 Uhr in Wien 9, Müllnergasse 13, ein Kraftfahrzeug abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegeg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 92/02/0308

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §44;StVO 1960 §48;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Es berührt die gehörige Kundmachung eines Halteverbotes durch (mobile) Vorschriftszeichen gem § 52 Z 13b StVO nicht, daß sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches desselben eine Bodenmarkierung befindet, welche die Schrägparkordnung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

RS Vwgh 1993/2/24 92/02/0308

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §44;StVO 1960 §48;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Es berührt die gehörige Kundmachung eines Halteverbotes durch (mobile) Vorschriftszeichen gem § 52 Z 13b StVO nicht, daß sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches desselben eine Bodenmarkierung befindet, welche die Schrägparkordnung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/27 92/03/0262

Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 25. September 1992 wurden über den Beschwerdeführer wegen zweier Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (§ 52 lit. a Z. 10a und § 20 Abs. 2) Geldstrafen in der Höhe von S 1.500,-- und S 2.000,-- verhängt. Dagegen richtete der Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.01.1993

RS Vwgh 1993/1/27 92/03/0262

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §63 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030262.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/02/0314

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. September 1992 schuldig erkannt, am 28. Jänner 1991 um 10.58 Uhr in Wien 1, Stephansplatz gegenüber Ordnungsnummer 6, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes (z.B. durch Nichtbeachtung des Verkehrsze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/02/0245

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe an jeweils bestimmten Orten in Wien am 1. März 1991 um 01.30 Uhr als Lenker eines Kraftfahrzeuges 1.) das Gelblicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, sondern sei in die Kreuzung eingefahren, 2.) die durch Verbotszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten, 3.) sich um 01.40 Uhr geweigert, seine Atemluft von einem besond... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/02/0314

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. September 1992 schuldig erkannt, am 28. Jänner 1991 um 10.58 Uhr in Wien 1, Stephansplatz gegenüber Ordnungsnummer 6, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes (z.B. durch Nichtbeachtung des Verkehrsze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/02/0314

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. September 1992 schuldig erkannt, am 28. Jänner 1991 um 10.58 Uhr in Wien 1, Stephansplatz gegenüber Ordnungsnummer 6, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes (z.B. durch Nichtbeachtung des Verkehrsze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/02/0245

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe an jeweils bestimmten Orten in Wien am 1. März 1991 um 01.30 Uhr als Lenker eines Kraftfahrzeuges 1.) das Gelblicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, sondern sei in die Kreuzung eingefahren, 2.) die durch Verbotszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten, 3.) sich um 01.40 Uhr geweigert, seine Atemluft von einem besond... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0245

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 52 Z 10a StVO ist die Aufnahme des Wortes "erheblich" in den
Spruch: des Bescheides überflüssig. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im
Spruch: European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0314

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 Z2;StVO 1960 §52 Z6c;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 89/18/0007 1 Stammrechtssatz Die Verwendung der Worte "nur in Ausnahmefällen" in § 48 Abs 5 StVO bedeutet, daß eine Anbringung der Straßenverkehrszeichen außerh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0245

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 52 Z 10a StVO ist die Aufnahme des Wortes "erheblich" in den
Spruch: des Bescheides überflüssig. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im
Spruch: European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0314

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 Z2;StVO 1960 §52 Z6c;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 89/18/0007 1 Stammrechtssatz Die Verwendung der Worte "nur in Ausnahmefällen" in § 48 Abs 5 StVO bedeutet, daß eine Anbringung der Straßenverkehrszeichen außerh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

Entscheidungen 631-660 von 1.453