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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §2 Abs1;Rechtssatz
Ein Mietwagen ist einem Taxi nicht gleichzusetzen (Hinweis E 26.3.1993, 92/03/0113 - 0117). Im Beschwerdefall war daher das Verbotszeichen "Einfahrt verboten" mit der Zusatztafel ausgenommen Taxi vom Betreiber des Mietwagens zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994030289.X01Im RIS seit
12.06.2001