Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1982 ereignete sich auf der "Südosttangente" in Wien im Bereich von Kaisermühlen ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin und der Erstbeklagte jeweils als Lenker von ihnen gehaltener PKW beteiligt waren. Haftpflichtversicherer des PKWs des Erstbeklagten war die Zweitbeklagte. Die Auffahrt von der Donaustadtstraße zur Südosttangente war 7,5 m breit (die Situation an der Unfallstelle wurde inzwischen verändert), links von dieser Auffahrt befand sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. Juni 1984 ereignete sich in Wien 7., Kreuzung Neustiftgasse-Wimbergergasse ein Verkehrsunfall, an dem der von der Klägerin gelenkte und gehaltene PKW Skoda mit dem Kennzeichen W 308.444 und der von der Zweitbeklagten gelenkte, von der Drittbeklagten gehaltene und bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherte PKW Mercedes mit dem Kennzeichen W 41.825 beteiligt waren. Die Klägerin begehrte unter Anerkennung eines Mitverschuldens von 2/3 die Bezahlung der un... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z6a
Rechtssatz: Bei einer Einschränkung der Fahrbahnbreite im Unfallbereich bis auf 3,6 Meter gelten vom Schutzzweck dieser Bestimmung alle Gefahren als umfaßt, die durch das Befahren dieser Straße mit allen Kraftfahrzeugen außer einspurigen Motorrädern verursacht oder erhöht werden. Hiebei kommen insbesondere Gefahren in Betracht, die durch die Breite der vom Verbot umfaßten Kraftfahrzeuge beim Begegnungsverkehr bewirkt wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand dieses Rechtsstreites sind Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 23.9.1984 in Egg auf der PFisterstraße zugetragen hat. Albert H*** stieß dabei als Lenker des PKWs der Klägerin, Kennzeichen Nr. V 69.816 mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten PKW, Kennzeichen Nr. V 68.257, für welches Fahrzeug zum Unfallszeitpunkt bei der Zweitbeklagten eine Haftpflichtversicherung bestand, zusammen. Am Fahrzeug der Klägerin en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1983 gegen 6,30 Uhr ereignete sich in Braunau am Inn im Bereich der Kreuzung der Salzburger Straße und der Sebastianistraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des Motorrades Honda 750, Kennzeichen Nummer O-760, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Fiat 127, Kennzeichen Nummer O-440.070, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz unter Berücksic... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §2 Abs1 Z5StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1StVO §19 AIIaStVO §52 litc Z23
Rechtssatz: Wird eine Straße, die in eine andere (von rechts) einmündet, auf eine längere Strecke in einem eigenen Fahrstreifen weitergeführt, der parallel zu den (für dieselbe Fahrtrichtung vorgesehenen) Fahrstreifen der anderen Straße verläuft (zuerst durch eine Sperrlinie, dann durch eine Leitlinie getrennt), so wird dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 1983 gegen 13 Uhr ereignete sich auf der Salzburger Schnellstraße (Berchtesgadener Bundesstraße) kurz nach der Autobahnüberführung in Fahrtrichtung Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem Helga P*****, die Tochter der Klägerin, mit deren PKW Colt 1200 (S *****) und der Erstbeklagte mit dem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW der Zweitbeklagten VW-Variant (S *****) beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Der Schaden am Fahrz... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z1StVO §54 Abs2
Rechtssatz: Der Wortlaut "Ausgenommen Fahrzeuge für die Anrainer" auf einer Zusatztafel zum Fahrverbot ist nicht eindeutig und leicht verständlich; eine mehrfache Auslegung des Sinnes dieser Zusatztafel ist möglich. VwGH vom 17.02.1966, Z 1768/65; Veröff: ZVR 1966/325 S 320 Entscheidungstexte 6 Ob 815/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z1StVO §54 Abs2
Rechtssatz: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer wird die Zusatztafel "Ausgenommen Anrainer" zwanglos dahin verstehen, daß damit der Verkehr nicht nur für die Anrainer, sondern auch für deren Besucher, Gäste, Lieferanten etc gestattet wird. Zwischen den Zusätzen "Anlieger frei" oder "Frei für Anlieger" einerseits und "Anliegerverkehr frei" andererseits ist nicht zu unterscheiden. In beiden Fällen ist das ... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z6aStVO §52 lita Z6c
Rechtssatz: Die Fahrverbote nach § 52 lit a Z 6 a und Z 6 c StVO sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB. Ihr Zweck ist darauf gerichtet, den Verkehr auf den von ihnen betroffenen Straßen auf ein möglichst geringes Ausmaß einzuschränken. Entscheidungstexte 2 Ob 22/84 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 2 Ob 22/84 Veröff: ZVR 1985/39 S 79 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §52
Rechtssatz: War die Anordnung der Aufstellung eines Vorrangzeichens erforderlich, hat der Rechtsträger zu beweisen, dass seine Organe an der Unterlassung kein Verschulden trifft. Entscheidungstexte 1 Ob 29/83 Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 Ob 29/83 Veröff: SZ 56/134 = ZVR 1984/256 S 263 1 Ob 24/94... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Die Bundesstraße 303 war (glei... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z7a
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 52 lit a) Z 7 a StVO handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 10/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1983 2 Ob 10/83 Veröff: ZVR 1984/214 S 222 8 Ob 76/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 8 Ob 76/86 Vgl auch; Veröf... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z7a
Rechtssatz: Das Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge dient dem Schutz vor allen Gefahren, die durch das Befahren des Güterweges mit Lastkraftfahrzeugen verursacht oder erhöht werden können. Damit ist aber auch die Ermöglichung eines gefahrlosen Begegnungsverkehrs vom Schutzzweck der
Norm: umfaßt. Entscheidungstexte 2 Ob 10/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1983 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §52 litb Z15
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 52 lit b Z 15 StVO ist eine Schutznorm. Entscheidungstexte 2 Ob 234/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 2 Ob 234/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0027681 Dokumentnummer JJR_19821109_OGH0002_0020OB00234_820... mehr lesen...
Am 28. 11. 1977 gegen 7 Uhr stieß der Kläger mit seinem Motorfahrrad auf der Kreuzung Linz, L-Straße - F-Weg, mit dem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Kastenwagen, Kennzeichen L 15.048, zusammen, wodurch er schwere Verletzungen erlitt und an seinem Fahrzeug Schäden entstanden. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles vom Bezirksgericht Linz im Verfahren 16 U 2280/77 rechtskräftig des Vergehens nach § 88 Abs. 1 und 4 StGB schu... mehr lesen...
Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 819 KG L, die aus den Grundstücken 669/5 Garten, 669/8 Privatweg (parifiziert Garten) und 670/3 Wald besteht. Der verstorbene Gatte der Klägerin, Wilhelm K, ist noch grundbücherlicher Eigentümer der zweiten Hälfte dieser Liegenschaft, doch ist die Klägerin Universalerbin nach ihrem verstorbenen Mann. Die Beklagten sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 786 KG L mit dem Grundstück 669/3 Garten. Auf der Liegenschaft der Kläge... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §52 Z4a
Rechtssatz: Das Vorbeibewegen an einem wohl in der gleichen Richtung, jedoch auf einer nicht als Fahrbahn zu qualifizierenden Landfläche fahrenden Kraftfahrzeug stellt kein Überholen im Sinne des Gesetzes dar. Entscheidungstexte 8 Ob 59/82 Entscheidungstext OGH 30.09.1982 8 Ob 59/82 Veröff: ZVR 1983/320 S 360 ... mehr lesen...
Norm: StVO §50 Z8 litaStVO §52 lita
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen nach § 50 Z 8 lit a StVO kündigt eine beiderseitige Verengung der Fahrbahn an, normiert aber an sich keine Wartepflicht, wie dies etwa durch das Vorschriftszeichen des § 52 lit a Z 5 StVO geschieht. Entscheidungstexte 8 Ob 302/81 Entscheidungstext OGH 25.02.1982 8 Ob 302/81 Veröff: ZVR 1983/24 S 38 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §52 lita Z4a
Rechtssatz: Ein Überholen setzt nicht voraus, daß sich der Fahrzeuglenker nach dem Überholen wieder rechts vor dem überholten Fahrzeug einreiht. VwGH vom 27.01.1966, Z 674/65; Veröff: ZVR 1966/289 S 289 Entscheidungstexte 8 Ob 252/80 Entscheidungstext OGH 23.04.1981 8 Ob 252/80 Vgl; Veröff: ZVR 1981/265 S 367 ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litcStVO §52 Z23StVO §52 Z24
Rechtssatz: Nach dem 2.Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO dürfen mehrspurige Fahrzeuge auf nicht durch Armzeichen oder Lichtzeichen geregelten Kreuzungen nur überholt werden, wenn die Kreuzung auf einer Vorrangstraße durchfahren wird oder wenn rechts zu überholen ist. Wenn der Gesetzgeber nur diese Ausnahmen von dem im ersten Halbsatz dieser Gesetzesstelle normierten Überholverbot gemacht hat, so... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litcStVO §52 Z23StVO §52 Z24
Rechtssatz: Die Regelung des Vorranges durch die Vorrangzeichen "Vorrang geben" (§ 52 Z 23 StVO) oder "Halt" (§ 52 Z 24 StVO) reicht für die Durchbrechung des im ersten Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO normierten Überholverbotes nicht hin. Entscheidungstexte 8 Ob 183/80 Entscheidungstext OGH 06.11.1980 8 Ob 183/80 ... mehr lesen...
Norm: StVO §52 litb Z15StVO §53 Abs1 Z10
Rechtssatz: Aus dem aufgestellten Verkehrszeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" darf nicht wie aus dem Verkehrszeichen "Einbahnstraße" das Vorliegen einer Einbahnstraße abgeleitet und auf fehlender Gegenverkehr geschlossen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 12/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 8 Ob 12/80 ... mehr lesen...
Norm: StVO §14 Abs3StVO §52 Z15StVO §53 Z10
Rechtssatz: Ein kurzes Rückwärtsfahren ist zum Zweck des Einparkens im Hinblick auf die bestehende Parkraumnot und die Notwendigkeit der besten Ausnützung des vorhandenen Platzes (§ 23 Abs 1 StVO) auch auf einer Einbahnstraße, auf der ein Rückwärtsfahren sonst gemäß § 52 Z 15 StVO in Verbindung mit § 53 Z 10 StVO ausdrücklich verboten ist, im allgemeinen erlaubt. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StVO §52 Z5
Rechtssatz: Das Verbotszeichen nach § 52 Z 5 StVO wird nur dort seinen Zweck erfüllen können, wo die Strecke, auf die es sich bezieht, ausreichend übersehen werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 181/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 8 Ob 181/79 Veröff: ZVR 1980/66 S 79 2 Ob 185/82 Entscheidungstext OGH 09.11... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §52 lita Z9cStVO §52 lita Z9dStVO §98 Abs4
Rechtssatz: Die Tragfähigkeit einer Brücke ohne angezeigte Beschränkungen des Gesamtgewichtes oder der Achslast muß so sein, daß die Brücke für Fahrzeuge mit nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften zulässigem Gesamtgewicht und zulässiger Achslast in der gesamten Fahrbahnbreite und nicht nur bei Einhaltung einer für die Lastverteilung optimalen Fahrlinie gefahrlos befahrbar ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §52 lita Z10a
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: des § 52 lit a Z 10 a StVO, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit dem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA8StVO §52 lita Z10a
Rechtssatz: Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen unter anderem der leichteren und sicheren Meisterung gefährlicher Verkehrslagen, insbesondere durch die dadurch bedingte Verkürzung der Reaktionswege und Bremswege, der Erleichterung der rechtzeitigen gegenseitigen Wahrnehmung und gegenseitigen Anpassung der Verkehrsteilnehmer. Durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verschärft der Fahrzeugl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §52 lita Z9c
Rechtssatz: Aufstellung eines Verbotszeichens nach § 52 lit a Z 9 c StVO vor einer Brücke durch eine Gemeinde in Erfüllung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Entscheidungstexte 2 Ob 204/78 Entscheidungstext OGH 07.12.1978 2 Ob 204/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §52 Z1
Rechtssatz: Der Schutzzweck des Fahrverbotes "ausgenommen Linienbusse" bezieht sich unter anderem auch darauf, daß andere als derartige Fahrzeuge nicht einfahren. Entscheidungstexte 2 Ob 176/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 2 Ob 176/78 Schlagworte Auto Pkw Kfz European Case Law Ident... mehr lesen...