Entscheidungsgründe: Am 5. November 2009 ereignete sich kurz nach 16:00 Uhr auf dem H*****weg im Ortsgebiet von Bad Gastein auf Höhe des Hauses Nr 5 ein Unfall, bei dem der dem Kläger gehörige PKW beim Überfahren eines versenkbaren Sperrpfostens (Pilomat) beschädigt wurde. Der Pilomat wurde im Jahr 2007 von mehreren Eigentümern der Liegenschaften am H*****weg, darunter der Beklagten („Obfrau“), als Ersatz für eine Schrankenanlage montiert und soll die Durchfahrt über den H*****weg,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stürzte am 9. Februar 2009 um 7:30 Uhr auf der St. Peter Straße in Linz beim Übersteigen einer zwischen der Fahrbahn und dem (von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam zu benützenden) Geh- und Radweg befindlichen Schneewechte auf einer Eisplatte auf dem Geh-und Radweg, wobei sie sich verletzte. Sie begehrt von der beklagten Stadtgemeinde Schadenersatz, bestehend aus Schmerzengeld, Haushaltshilfekosten, Therapiekosten etc, sowie die Feststellung der Haftung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 2006 ereignete sich im Ortsgebiet von T***** im Bereich der Kreuzung der R*****straße mit dem K*****weg ein Verkehrsunfall. An diesem Unfall waren der Kläger als Lenker eines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf dem - rechts neben dem (Haupt-)Fahrstreifen befindlichen, durch strichlierte Bodenmarkierungen getrennten, 1,5 Met... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 6. 2005 gegen 00:15 Uhr ereignete sich in 1120 Wien, im Bereich der Kreuzung der Altmannsdorferstraße mit der Schlöglgasse stadtauswärts unter der Südbahnbrücke ein Verkehrsunfall, bei dem ein vom Erstbeklagten gelenkter, von der zweitbeklagten Partei gehaltener und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherter LKW-Zug mit dem Teleskop-Arbeitskorb der im Eigentum der Klägerin stehenden, an die Viertbeklagte vermieteten, selbstfahrenden Arbeitsmas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 9. 2004 ereignete sich auf der Bundesstraße 145 bei Straßenkilometer 19,2 ein Verkehrsunfall, an dem ein von Robert K***** gelenkter, bei der Klägerin haftpflichtversicherter Klein-LKW und ein von Christian S***** gelenkter PKW beteiligt waren. Durch den Unfall wurden beide Fahrzeuge beschädigt und Christian S***** lebensgefährlich verletzt. Zum Unfallszeitpunkt befand sich auch ein der Erstbeklagten gehöriger, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicher... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin fuhr am 2. 7. 2005 mit dem Fahrrad im Gemeindegebiet der Zweitbeklagten, und zwar zunächst auf einem als solchen mittels Verkehrszeichens gekennzeichneten und etwa 2,4 m breiten „Geh- und Radweg". Nach einem Kreisverkehr bog die Klägerin auf einen Weg neben der K*****straße ab, welcher baulich von der Fahrbahn getrennt und etwa 1,36 m breit ist. Im Übergangsbereich ist kein Verkehrszeichen „Geh- und Radweg Ende" angebracht. Die Klägerin meinte daher (fälschl... mehr lesen...
Norm: StVO §51 Abs2StVO §52 Z3a
Rechtssatz: Bei Aufstellung des Verbotszeichens „Einbiegen nach links verboten" (§ 52 Z 3a StVO) ca 450 m vor einer Tankstellenzufahrt kann nicht mehr von einem „angemesenen Abstand vor der betreffenden Kreuzung" (§ 51 Abs 2 StVO) gesprochen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 101/07b Entscheidungstext OGH 15.11.2007 2 Ob 101/07b ... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 9. 2004 ereignete sich auf der Bundesstraße B 145 bei Straßenkilometer 19,2 ein Verkehrsunfall, an dem ein von Robert K***** gelenkter, bei der Klägerin haftpflichtversicherter Klein-LKW und ein von Christian S***** gelenkter PKW beteiligt waren. Durch den Unfall wurden beide Fahrzeuge beschädigt und Christian S***** lebensgefährlich verletzt. Zum Unfallszeitpunkt befand sich auch ein der Erstbeklagten gehöriger, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter PKW... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z11StVO §52 litb Z17
Rechtssatz: Voraussetzung für die Qualifikation eines Weges als Gehweg nach § 2 Abs 1 Z 11 StVO ist seine Kennzeichnung durch das Gebotszeichen des § 52 lit b Z 17 StVO (vgl 7 Ob 555, 556/81 = ZVR 1982/146 = SZ 54/92). Entscheidungstexte 2 Ob 194/07d Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 194/07d ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft im Ortsgebiet von Krems. Diese grenzt westlich an die gepflasterte Wachtbergstiege an, die sich im Alleineigentum der Stadt Krems befindet. Östlich der Wachtbergstiege liegen das Grundstück des Nebenintervenienten und zwei Grundstücke einer anderen Grundeigentümerin. Die Wachtbergstiege beginnt bei der Alauntalstraße (Ende des Gehsteiges) und führt etwa im rechten Winkel zur Fahrbahnlängsachse der Alauntalstraße in nördlich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt als Mountainbiker am 24. 10. 2004 bei dem Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW eine Schlüsselbeinfraktur. Der von den Unfallbeteiligten befahrene Sistranser Almweg ist ein öffentlicher Interessenschaftsweg, der zur Sistranser Alm führt. Es besteht ein Fahrverbot, ausgenommen für die Inhaber von Berechtigungsscheinen und für Mountainbiker. Der Weg ist als Mo... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Satzungsänderung wurde der Firmenwortlaut der zweitbeklagten Partei von „W***** AG" geändert in „W***** AG *****". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN *****... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 6. 2002 fuhr ein beim Kläger beschäftigter Autobuschauffeur mit einem im Eigentum des Klägers stehenden Autobus von einer in die Landesstraße einmündenden Straße kommend in die im Bereich der Landesstraße befindliche Bahnunterführung ein. Das Dach des Autobusses streifte dabei die Decke der Unterführung und wurde beschädigt. Die Landesstraße verläuft annähernd von Südwesten nach Nordosten und beschreibt im Einmündungsbereich der Gemeindestraße einen Rech... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 4 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Der Kläger wurde bei einem Unfall am 10. Dezember 1997 schwer verletzt. Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 2. 2001 ereignete sich im Stadtgebiet von Salzburg am Franz-Josef-Kai ein Zusammenstoß zwischen dem Kläger als Radfahrer und dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW. Der Kläger lenkte sein Fahrrad auf dem Geh- und Radweg vom Anton-Neumayr-Platz kommend über eine unbenannte Gasse, welche parallel zum Museumsplatz verläuft, in Fahrtrichtung Franz-Josef-Kai und beabsichtigte, diesen zu übersetzen. Zur gleichen Zeit lenkte der Erstbeklagte seinen PKW auf dem recht... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Am 17. 7. 1998 ereignete sich im B... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Am 29. 12. 1999 ereignete sich in Dornbirn auf der Ebn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 4. 1999 ereignete sich auf der B 200 zwischen Alberschwende und Dornbirn ein Verkehrsunfall, an welchem ein PKW der Klägerin und ein vom Zweitbeklagten gelenkter Lastzug der Erstbeklagten beteiligt waren. Die Klägerin begehrt mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Zweitbeklagten Schadenersatz von S 145.139. Der Lenker des Fahrzeuges der Klägerin habe bei Sicht auf den entgegenkommenden LKW-Zug sofort abgebremst und innerhalb der halben Sichtstrecke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 8. 1998 gegen 13.50 Uhr ereignete sich im Ortgebiet von D***** ein Verkehrsunfall zwischen der Klägerin und dem damals 12-jährigen Beklagten jeweils als Radfahrer. Die Klägerin fuhr auf dem östlichen Teil der Eisengasse zur Kreuzung mit der Stadtstraße und bog im Kreuzungsbereich nach links in diese ein, um in der Folge auf dem entlang der Stadtstraße verlaufenden und von der Hauptfahrbahn durch einen Grünstreifen getrennten, gemäß § 52 Z 17a lit b StV... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der außerordentlichen Revision ist die vom Erstgericht verneinte, vom Berufungsgericht bejahte und vom Revisionswerber negierte Annahme eines Mitverschuldens (in der Höhe von einem Drittel) für das Zustandekommen des Primärunfalles (Lenker M*****), im Anschluss dessen sich der zur Verletzung des Klägers (welche Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist) führende Sekundärunfall (durch den Lenker des Versicherungsnehmers der beklagten Partei, dessen [Mit-]V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde Wels ist Errichterin und Halterin des einzigen in der Adlerstraße gelegenen Geh- und Fahrwegs, auf dem sich am 4. Juli 1992 ein Unfall durch den Zusammenstoß einer Radfahrerin mit einem vom Erstkläger gelenkten, aus einer Tiefgarage ausfahrenden Pkw ereignete. Im Haftpflichtprozeß vor dem Landesgericht Wels war es ein Hauptstreitpunkt, ob die Radfahrerin den durch weiße Ordnungslinien an den Rändern markierten Geh- und Radweg in südl... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 1996 ereignete sich auf der Kreuzung der Jakob-Ghon-Allee und der Meister-Friedrich-Straße in Villach ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines Motorrades und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorfahrrades beteiligt waren. Gestützt auf das Alleinverschulden des Erstbeklagten begehrt der Kläger die Zahlung von S 393.200 sA (darin enthalten Schmerzengeld von S 300.00... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z8StVO 7 Abs5 VIStVO §52 Z16
Rechtssatz: Ist neben einer Einbahnstraße (hier: vierspurige Einfallstraße) nur ein gekennzeichneter Radweg (hier: 1,8 Meter breit) vorhanden, so kann dieser in beiden Fahrtrichtungen unter Beachtung des Rechtsfahrgebotes befahren werden, auch wenn die Gebotszeichen nach § 52 Z 16 nur in einer Richtung (hier: in Einbahnrichtung) angebracht sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.6.1992 ereignete sich in Linz gegen 14,20 Uhr auf der Kreuzung der Wienerstraße mit der Fichtenstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin eines Fahrrades und die Erstbeklagte als Lenkerin eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs beteiligt waren. Die Klägerin erlitt bei diesem Unfall eine Gehirnerschütterung, eine Hautabschürfung, einen Bluterguß an der linken Gesichtsseite, eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die ARB 1988 zugrundeliegen. Am 9.9.1993 war der Kläger als Lenker seines PKWs BMW 530 i an einem Verkehrsunfall in H***** beteiligt. Er fuhr auf der Wiener Straße (B 1) von H***** kommend in Richtung Linz bzw Wien und wollte nach links in die Auffahrt zur A 1 - Westautobahn einbiegen. Hiebei kollidierte er mit dem auf der B 1 entgegenkommenden, von Hermann J***** gelen... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Z11StVO §52 Z17a litaStVO 68 Abs1
Rechtssatz: Bei Vorhandensein nur eines Radwegs oder Gehweges und Radweges ist dieser für beide Fahrrichtungen zu benützen (hier: Radweg in der Breite von 1,2 m vorhanden; das Befahren ist in beiden Richtungen gestattet). Dem steht auch nicht entgegen, daß ein Gehweg und Radweg durch das Vorschriftszeichen nach § 52 Z 17a lit b StVO lediglich in nördlicher Richtung gekennzeichnet ist. Aus diesem Z... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z8StVO §52 Z17a litb
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 Z 8 StVO wird unter einem Radweg ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg verstanden. Entscheidend ist dabei, ob und welche Kennzeichnung vorhanden ist und wie sich die vom Radfahrer benützte Verkehrsfläche darstellt (so schon 2 Ob 92/89). Entscheidungstexte 2 Ob 73/95 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §43StVO §52
Rechtssatz: Wurde ohne Verordnung der zuständigen Behörde ein Vorschriftszeichen (hier: "Vorrang geben" gemäß § 52 Z 23 StVO) vom Straßenerhalter angebracht, dieses Zeichen aber vor einem Unfall - von wem auch immer - entfernt, dann mangelt es zwischen der rechtswidrigen Anbringung und dem Zustandekommen des Unfalls am Rechtswidrigkeitszusammenhang." Entscheidungstexte ... mehr lesen...